„Der Staat führt einen Kreuzzug“

22.2.2021

In Belarus verfolgen die Behörden neben vielen anderen Menschen auch unabhängige Rechtsanwälte. Sie werden mit Ordnungsstrafen eingeschüchtert und bei der Ausübung ihres Berufs behindert. Gegen einige sind sogar Strafverfahren eröffnet worden. Rechtsanwälte, die sich für politisch verfolgte Menschen einsetzen, erleben täglich die Arbeit des Unrechtsstaats. Die polizeilichen Ermittler haben einen Freibrief erhalten, die Angeklagten und die Verteidiger sind nahezu aller Rechte beraubt. Was bleibt, ist die Solidarität unter Kollegen, in Belarus und international. Ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt Michail Kiriljuk, Mitglied des Koordinationsrates der belarussischen Opposition, und seinem Berliner Kollegen Ralf Kämmer.

Osteuropa: Herr Kiriljuk, der Koordinationsrat der belarussischen Opposition sprach im Oktober 2020 von einem Kreuzzug, den das Justizministerium gegen die Anwältinnen und Anwälte führe, die politische Gefangene verteidigen. Wie ist die Situation heute, im Februar 2021?

Kiriljuk: Im September 2020 haben nach der Verhaftung der Anwälte Maksim Znak und Illja Salej Hunderte von Anwälten einen offenen Brief unterzeichnet, in dem sie ein sofortiges Ende der Repressionen fordern. Znak ist promovierter Jurist, Dozent für Zivilrecht, Berater der Weltbank und Mitglied im Präsidium des Koordinationsrats. Zunächst wurde er wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit angeklagt, seit Februar 2021 auch wegen Planung eines Staatsstreichs und Gründung einer extremistischen Organisation. Ihm drohen mehr als zehn Jahre Haft. Die Abschreckung wirkt. Viele, die im September gegen das Unrecht aufbegehrten, sind heute verängstigt. Die Repressionen haben zugenommen, es herrscht eine Atmosphäre der Angst.

Osteuropa: Wie genau übt der Staat Druck aus?

Kiriljuk: Gegen Anwälte, die dem Geschehen nicht schweigend zuschauen, werden mit fadenscheinigen Anschuldigungen Verwaltungsverfahren oder sogar Strafverfahren eingeleitet. Oder ihnen wird die Lizenz entzogen. All dies hat eindeutig politische Motive. Zudem werden die Verteidiger in den politischen Prozessen an ihrer Arbeit gehindert. Sie werden unter verschiedenen Vorwänden nicht zu ihren Mandanten in die Haftanstalten gelassen. Das Prinzip ist eindeutig: Streitet ein Gefangener die absurden Vorwürfe ab, werden er und mit ihm sein Anwalt unter Druck gesetzt, indem das Besuchsrecht willkürlich eingeschränkt wird. Die Rolle, die der Staat den Anwälten zuweisen will, ist eindeutig: Sie sollen nicht Mandanten verteidigen, sondern den Behörden helfen, den Angeklagten, dessen Schuld für die Ermittler bereits feststeht, zu einem Geständnis zu bewegen.

Osteuropa: Können Sie konkrete Fälle nennen?

Kiriljuk: Von Maksim Znak habe ich bereits gesprochen. Ein anderer Fall ist der von Illja Salej. Er war nicht wie Znak Mitglied des Koordinationsrates. Er war lediglich Anwalt von Maryja Kalesnikava, die Anfang September entführt wurde und deportiert werden sollte und nun u.a. wegen Gründung einer extremistischen Organisation angeklagt ist. Trotzdem wurde Salej verhaftet und ein Prozess wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit eröffnet. Nach einem Monat im Gefängnis wurde er Mitte Oktober aus der Haft entlassen. Er steht aber unter Hausarrest und das Verfahren läuft weiter. Auch ihm droht eine Gefängnisstrafe. Man kann in dieser Geiselnahme den Versuch erkennen, Maksim Znak gefügiger zu machen.

Einem weiteren Anwalt von Kalesnikava, Aleksandr Pylčenko, wurde die Lizenz entzogen. Das Gleiche geschah mit Julia Levančuk, die den Inhaber eines Blumenladens verteidigte, der Blumen an Mädchen in Solidaritätsketten verteilte und offensichtlich von Sicherheitskräften geschlagen wurde. Kalesnikavas Verteidigerin Ljudmila Kazak wurde entführt, tauchte dann auf einem Polizeirevier wieder auf und wurde wegen Missachtung polizeilicher Anordnungen mit einer Geldstrafe belegt. Maksim Konon, der öffentlich über die Folterroutinen bei den Festnahmen gesprochen hat, saß für 12 Tage in Arrest, weil er angeblich an einer nicht genehmigten Veranstaltung teilgenommen hatte.

Osteuropa: Sie sind Mitglied des Koordinationsrates und haben unter anderem Jurij Voskresenskij verteidigt, der in Viktar Babarykas Wahlkampfteam war. Wurden Sie auch unter Druck gesetzt?

Kiriljuk: Die Disziplinarkommission der regionalen Anwaltskammer in Minsk hat meine Beiträge in sozialen Netzwerken überprüft. Ich erhielt einen Verweis und ein Mann aus dem Umfeld des KGB drohte mir mit Verwaltungshaft. Ich wusste, was das bedeutet und bin für eine Weile nach Polen gezogen. Am 19. Februar hat das Kollegium des Justizministeriums auch mir die Lizenz entzogen.

Osteuropa: Können Sie ein Prinzip erkennen, welche Anwälte unter Druck gesetzt werden?

Kiriljuk: Betroffen sind zunächst Anwälte, die bekannte Personen verteidigen, hochkarätige Fälle. Und es sind Anwälte, die das rechtswidrige Vorgehen der Behörden öffentlich benennen. Wer die Rechtsverstöße schweigend hinnimmt, kann weiterarbeiten. Ich habe öffentlich über meine Fälle gesprochen und die Frau meines Mandanten Jurij Voskresenskij zitiert, was Aufsehen erregt hat. Ich habe aber nur die prominenten Fälle erwähnt. Aber es gibt auch viele Anwälte, die nicht über die Verstöße sprechen, die sie gesehen haben, darüber, dass sie ihre Mandanten nicht sehen dürfen, dass sie keine Fotos von Unterlagen in ihren Fällen machen dürfen, dass ihre Mandanten in der Untersuchungshaft geschlagen werden. Sie haben Angst, ihre Lizenz zu verlieren und schweigen daher.

Osteuropa: Vor seiner Verhaftung sprach Maksim Znak von einem Zusammenbruch des Rechtssystems in Belarus.

Kiriljuk: Exakt! Wir haben es mit einem „legal default“ zu tun. Der Staat hat den Gesellschaftsvertrag gekündigt. Aufgabe des Staates ist es, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. In Belarus ist der Staat selbst Quelle der Unsicherheit. Seine Organe gehen mit Gewalt gegen friedliche Bürger vor. Die Einsatzkräfte sind keinerlei Regeln mehr unterworfen. Der neue „Gesellschaftsvertrag“ lautet: „Sei still, dann rühren wir dich vielleicht nicht an.“ Gesetze sind in diesem System nur ein Instrument zur Aufrechterhaltung der Diktatur, Rule by law, statt Rule of law.

Osteuropa: Wie ist der Stand bei den politischen Gefangenen?

Kiriljuk: Es werden fast täglich mehr. Mitte Februar hatte der belarussische Menschenrechtsrat bereits 255 Personen als politische Gefangene anerkannt. Das Menschenrechtszentrum Vjasna dokumentiert die Fälle. Dies sind nur diejenigen, gegen die ein Strafverfahren eröffnet wurde. Zwischen August und November 2020 wurden mehr als 30 000 Menschen wegen Teilnahme an den Protesten verhaftet und in vielen Fällen zu Geldstrafen und oft zu einwöchigen oder zweiwöchigen Arreststrafen verurteilt. Mittlerweile ergehen auch immer mehr Urteile in den Strafprozessen. Am 18. Februar wurden die Journalistinnen Kacjaryna Andreeva (Bachvalova) und Darʼja Čulʼcova zu zwei Jahren Strafkolonie verurteilt. Sie hatten aus einer Wohnung die gewaltsame Auflösung einer Kundgebung zum Andenken an Roman Bandarenka gefilmt, Bandarenka war am Tag zuvor von Einsatzkräften schwer geschlagen worden und wenige Stunden später gestorben.

Die Rechte der Angeklagten werden grob verletzt. Die Ermittlungsbehörden können tun, was sie wollen. Jeder Antrag eines Anwalts kann abgelehnt werden. Verfahrensfristen können beliebig verletzt werden oder Anträge schlicht überhaupt nicht beantwortet werden. Es gibt keine rechtlichen Instrumente dagegen. In vielen Fällen können die Angeklagten ihren Anwalt gar nicht sprechen. Oft wird die Corona-Pandemie als Grund vorgeschoben. Auch Anrufe bei Verwandten werden oft nicht gestattet. Das Untersuchungsgefängnis des KGB in Minsk, in dem ein Teil der politischen Gefangenen festgehalten wird, hat nur einen einzigen Raum für Besuche. Pro Tag schaffen es ca. vier Anwälte, zu einem Mandanten vorgelassen zu werden. Schon um vier Uhr morgens gibt es eine lange Schlange. Manche Angehörige stehen die ganze Nacht vor den Türen des Gefängnisses. Gelingt es einem Anwalt, seinen Mandanten dort zu treffen, läuft während des gesamten Gesprächs eine Videokamera …

Osteuropa: Können Anwälte aus anderen europäischen Ländern ihre Kollegen in Belarus in irgendeiner Weise unterstützen?

Kiriljuk: Ja. Sie sollten an die belarussische Anwaltskammer schreiben, die Belarusskaja respublikansjaka kollegija advokatov. Sie sollten sie auffordern, sich dafür einzusetzen, dass die gesetzlich verbrieften Rechte des Berufsstands gewährleistet werden. Erhalten sie keine Antwort oder nur ein formales Schreiben, sollten sie alle Kontakte abbrechen, keine gemeinsamen Veranstaltungen mehr durchführen. Was Maksim Znak und die anderen politischen Gefangenen betrifft, ist die Politik gefordert. Diplomatische Mittel sind das eine, weitere Wirtschaftssanktionen das andere.

Osteuropa: Herr Kämmer, sie gehören zu denen, die tun, was Michail Kiriljuk fordert. Im Dezember 2020 haben Sie gemeinsam mit dem Vizepräsidenten und Menschenrechtsbeauftragten der Rechtsanwaltskammer Berlin, Bilinç Isparta, eine Stellungnahme zu den Angriffen auf die Anwaltschaft in Belarus veröffentlicht.[1] Was hat Sie dazu veranlasst?

Kämmer: Es gibt mehrere Gründe. Der wichtigste ist, dass meine Familie teilweise aus Belarus kommt. Meine Frau ist Belarussin. Wir leben in Berlin, aber ich selbst war bestimmt weit über 20 Mal in Minsk. Wir haben dort Freunde. Seit den Protesten im August 2020 haben wir alle Entwicklungen verfolgt. Wir haben Kontakte zu Anwälten vor Ort und mittlerweile auch zu solchen im Exil. Ich wollte auf deren Situation aufmerksam machen, habe die aktuellen Informationen zusammengefasst und sie dem Menschenrechtsbeauftragten Isparta gezeigt, der den Bericht unterstützt hat.

Osteuropa: In dem Bericht schreiben Sie, dass die Krise der Menschenrechte gleichzeitig eine Krise der freien Advokatur ist. Wie wird diese Krise von Berlin aus wahrgenommen?

Kämmer: Diejenigen, die sich damit beschäftigen, sind sehr beeindruckt: Es geschieht Unrecht. Doch obwohl es von Berlin nach Minsk nicht viel weiter als von Rostock nach Freiburg ist, gibt es kein großes Interesse an diesem Thema. Wir haben den Bericht in der Zeitschrift Kammerton veröffentlicht. Soweit ich weiß, ist es der erste Bericht in deutschen Medien über den Druck auf Rechtsanwälte in Belarus überhaupt.

Osteuropa: Was hat die Rechtsanwaltskammer Berlin getan, um Anwälte in Belarus zu unterstützen?

Kämmer: Gezielte Unterstützung von Anwälten in Belarus leisten derzeit vor allem der belarussische Diasporaverein Razam und die deutsch-schweizerische Nichtregierungsorganisation Libereco. Sie organisieren Videokampagnen und bereiten Resolutionen vor. Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat bisher nur den Bericht veröffentlicht. Sie ist aber zu mehr bereit und wartet auf Impulse von Razam, Libereco oder anderer Stelle.

Osteuropa: Gibt es bereits konkrete Vorschläge, an denen gearbeitet wird?

Kämmer: Wir wollen Anwälte aus Belarus in einer Videokonferenz einbinden, damit es für Politiker, Wissenschaftler, Journalisten und Studenten leichter wird, die Situation im Land zunächst zu verstehen. Wir brauchen Dolmetscher für die Synchronübersetzung.

Osteuropa: Wie nehmen Sie die Situation der Anwaltschaft in Belarus wahr?

Kämmer: Die Rechtsstaatlichkeit in Belarus ist schwer beschädigt, weil die freie Rechtsanwaltschaft ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaats ist. Die Fälle, in denen den prominenten Anwälten die Lizenz entzogen wird oder sie gar wie Maksim Znak und Illja Salej verhaftet werden, dienen der Einschüchterung aller anderen Anwälte. Das kennen wir aus der DDR. 1989 wurde Rolf Henrich nach der Veröffentlichung seines regimekritischen Buches über den „Vormundschaftlichen Staat“ aus dem Anwaltskollegium ausgeschlossen und mit Berufsverbot belegt.

Osteuropa: Was sagen Sie zu der Behinderung bei der Betreuung von politischen Gefangenen?

Kämmer: Es gibt die von den Vereinten Nationen 1990 definierten Grundprinzipien zur Rolle von Anwälten. Dieses Dokument der Vereinten Nationen selbst ist kein bindendes Recht. Es ist „soft law“. Diese Grundprinzipien sind aber international weitgehend anerkannt und es wird daher vertreten, dass sie Gewohnheitsrecht widerspiegeln. Gewohnheitsrecht gehört aber auch zum Völkerrecht. Belarus verstößt derzeit gegen alle diese Prinzipien. Wenn Anwälte nicht mit ihren Mandanten unter vier Augen sprechen dürfen, dann ist das eine absurde Situation.

Osteuropa: Fordern sie mehr Sanktionen gegen das Regime in Belarus?

Kämmer: Deutschland hält sich mit konkreten Sanktionen gegen Einzelpersonen aus Belarus ziemlich zurück. Vielleicht hat Berlin eine andere Strategie, will diplomatische Kanäle nicht verschließen. Aber gegen Richter, die eindeutig gegen Recht verstoßen und dabei Menschenrechte verletzen, sollten Einreiseverbote verhängt und die Konten im Ausland eingefroren werden.

Das Gespräch führte Ekaterina Venkina, freie Journalistin, Bonn

Michail Kiriljuk (38), Rechtsanwalt, Mitglied des Koordinationsrats der belarussischen Opposition, in dem von Pavel Latuško im polnischen Exil geschaffenen Krisenstab (Narodnoe Antikrizisnoe Upravlenie) verantwortlich für Justizangelegenheiten

Ralf Kämmer (51), Rechtsanwalt in Berlin, Leiter des Bereichs Bau- und Vergaberecht bei der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH, hat auch ein kleines eigenes Anwaltsbüro


[1] <https://www.rak-berlin.de/kammerton/ausgaben/ausgabe/ausgabe-01-2021/die-lage-der-anwaltschaft-in-weissrussland-mangelnde-rechtsstaatlichkeit-und-angriffe-auf-die-anwaltschaft/>.