Missbrauch des Strafrechts

Von Otto Luchterhandt

Der Antikorruptionskämpfer Aleksej Naval’nyj gilt als einer der gefährlichsten Herausforderer für das „System Putin“. Im Zusammenhang mit Naval’nyjs geschäftlichen Aktivitäten wurden in den Jahren 2013 und 2014 zwei Strafverfahren gegen ihn geführt. Sie endeten mit Naval’nyjs Verurteilung wegen Veruntreuung und Betrugs. Die detaillierte Analyse der Anklageschriften, der Strafprozesse und der Urteile ergibt: Die Naval’nyj zur Last gelegten Vorwürfe sind unhaltbar. Staatsanwaltschaft und Gerichte haben Recht und Gesetz verletzt und sogar das Recht gebeugt, um Naval’nyjs Verurteilung zu erreichen. Sie deuteten alltägliche Geschäfte auf der Basis von Vertragsfreiheit und Privatautonomie in kriminelle Vergehen um. Die Strafprozesse und Strafurteile verstoßen offensichtlich, rücksichtslos und zynisch gegen die Verfassung, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung sowie das Zivilgesetzbuch Russlands. Es handelt sich um politische Prozesse mit Wissen und Willen des an der Strafverfolgung Naval’nyjs interessierten Präsidenten Putin.

Als die wohl eigenartigste politische Erscheinung und Persönlichkeit im Spektrum der politischen Opposition gegen das „System Putin“ kann seit einigen Jahren Aleksej Anatol’evič Naval’nyj gelten. Obwohl er de facto eine Ein-Mann-Opposition ist, hat er mit seinen Aktionen die stärkste Durchschlagskraft in der Auseinandersetzung mit jenem „System“ entfaltet.[1] Geschafft hat er das, weil er wie kein anderer Politiker in Russland die mannigfachen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten des Internets laufend, breit und intensiv für seine Botschaften an die Öffentlichkeit und den Dialog mit ihr nutzt. So stellt Naval’nyj für den Kreml inzwischen die größte innenpolitische Herausforderung dar. Dementsprechend wird er von der Präsidialexekutive als ernste Gefahr für ihr seit 2003/2004 faktisch bestehendes Machtmonopol wahrgenommen und bekämpft.

Um die Jahrtausendwende politisch aktiv geworden, hatte Aleksej Naval’nyj sich zu­nächst der in Opposition zum Kreml stehenden, sozialliberal ausgerichteten Partei Jabloko angeschlossen, wo er alsbald in die Führung der Moskauer Stadtparteiorganisation aufstieg. Als er die nationaldemokratische Bewegung Narod gründete[2] und an ihrer Spitze, zusammen mit bekannten Rechtsradikalen, den straff nationalistischen Russkij marš (Russischer Marsch) organisierte, der am 4. November, dem neuen Nationalfeiertag, stattfindet, geriet er mit den liberaldemokratischen Grundsätzen von Jabloko in Konflikt.[3] Der ideologische Gegensatz und persönliche Spannungen führten im Dezember 2007 zu seinem Ausschluss aus der Partei. Bereits zu dieser Zeit war Naval’nyj durch diverse gesellschaftskritische Fernsehsendungen als jemand bekannt geworden, der die allgegenwärtige Korruption im Lande nicht nur lauthals geißelte, sondern die breite Öffentlichkeit auch und gerade mit handfesten Informationen darüber versorgte, wie sich vor allem Spitzenmanager der Staatskonzerne, Politiker der Kreml-Partei Edinaja Rossija (Einheitliches Russland), Regierungsmitglieder, Parlamentsabgeordnete, Spitzen der Justiz, Kirchenführer und sonstige Vertreter der herrschenden Elite auf Kosten der Bürger und Steuerzahler bereicherten.

Seinen öffentlichen Bekanntheitsgrad konnte Naval’nyj in verhältnismäßig kurzer Zeit durch aktive Nutzung der sogenannten sozialen Medien des Internet steigern. Sie sind in Russland seit 2000 in wachsender Zahl entstanden, und ihre Nutzung hat sich seither stark verbreitet. Naval’nyj wurde der mit Abstand bekannteste „Blogger“ des Landes. Über VKontakte, livejournal, facebook und twitter versorgt er laufend die Öffentlichkeit mit kritischen Texten, Analysen, Kommentaren, Dokumentationen, Bildern, Kopien offizieller Dokumente, kurz: Material aller Art, und erreicht damit Hunderttausende Menschen.

Von allen anderen gesellschaftlichen Akteuren, welche die Bekämpfung von Korruption in Russland auf ihre Fahnen geschrieben haben, unterscheidet sich Naval’nyj durch einen originellen und zugleich sehr wirkungsvollen Ansatz, der ganz der Logik des marktwirtschaftlichen Systems entspricht, nämlich seine Stellung als Kleinaktionär dazu zu nutzen, an relevante Informationen vor allem aus den wenig transparenten Staatsunternehmen zu gelangen. Um Naval’nyj zu verstehen, ist ein kurzer Seitenblick auf seine berufliche Karriere erforderlich.

1976 bei Odincovo im Gebiet Moskau geboren, verfügt Aleksej Naval’nyj über zwei akademische Abschlüsse, die ihn auf seinen Kampf gegen die Korruption im Staatswesen bestens vorbereitet haben: 1998 schloss er an der Universität für Völkerfreundschaft in Moskau, zu Sowjetzeiten unter dem Namen „Patrice Lumumba“ bekannt, ein Jurastudium ab. Anschließend erhielt er an der Finanzakademie der Regierung Russlands eine Ausbildung zum Finanz- und Wertpapierspezialisten. 2009 erlangte Naval’nyj nach erfolgreichem Spezialexamen die Zulassung zum Rechtsanwalt. Seine Eltern, Fachleute für Korbflechterei, einem in Russland traditionellen Kunsthandwerk, besitzen im Rayon Odincovo eine Fabrik für die Herstellung korbgeflochtener Möbel, an deren Kapital Aleksej mit 25 Prozent beteiligt ist. Bereits 1997 begann er auch selbst als Unternehmer zu agieren. Er beteiligte sich an GmbH-Gründungen in diversen Branchen, vor allem im Dienstleistungssektor, übernahm in ihnen leitende Funktionen und betätigte sich zeitweilig auch als Börsenmakler, wenngleich mit geringem Erfolg.

Seine nicht unbeträchtlichen Einkünfte hat Naval’nyj darauf verwendet, gezielt Aktien bedeutender russländischer Großunternehmen im Staatsbesitz, vor allem der Energiebranche wie Gazprom, Rosneft, TNK-BP, Transneft, Gunvor sowie der staatlichen Außenhandelsbank (VTB) und von Aeroflot, zu erwerben. So wurde er ein erfahrener Kleinaktionär, der auf den Hauptversammlungen mit kritischen Fragen und Aktionen auf sich aufmerksam machte. Zum Schutz der Rechte privater Investoren initiierte Naval’nyj im Jahre 2008 einen Sojuz minoritarnych akcionerov (Bund der Minderheitsaktionäre).

Die Stellung als Minderheitsaktionär nutzte Naval’nyj gezielt dazu, Korruption, Steuerhinterziehung, Veruntreuung von staatlichen Finanzmitteln für private Zwecke, insbesondere für den Erwerb von Luxusimmobilien in Russland und im westlichen Ausland, Manipulationen bei staatlichen Großprojekten, bei Auktionen und im Beschaffungswesen, kurz: Geschäftsmissbräuche des Top-Managements der öffentlichen Verwaltung und der großen Staatskonzerne aller Art aufzudecken und sie über das Internet öffentlich zu machen. Im Übrigen setzte er sich grundsätzlich für mehr Transparenz hinsichtlich der Ausgaben und der Verwendung der Gewinne in den Unternehmen der natürlichen Monopole des Staates wie etwa der Eisenbahn oder den Elektrizitätsversorgern ein.

Naval’nyjs Strategie, die persönliche Bereicherung durch Missbrauch der durch staatliche Ämter und Mandate verliehenen Macht im „System Putin“ an das Licht der Öffentlichkeit zu bringen, zeigte zunehmend Wirkung. Sie verärgerte und verunsicherte Teile der politischen Elite. So war es keineswegs verwunderlich, dass Versuche unternommen wurden, Naval’nyj mit administrativen und strafrechtlichen Mitteln „das Handwerk zu legen“. Sie begannen 2009. Stark intensiviert wurden sie, als Naval’nyj im Februar 2011 die Kreml-Partei Edinaja Rossija, die „Partei der Macht“ im „System Putin“, durch eine ironisch-polemische Abwandlung ihres Wappens zur „Partei der Gauner und Diebe!“ erklärte und das „neue Logo“ ins Internet stellte.

Zugleich startete Naval’nyj über seinen Blog eine Umfrage, ob seine Bezeichnung der Kreml-Partei zutreffend sei. Binnen kurzer Zeit beteiligten sich an ihr ca. 40 000 Personen, von denen über 96 Prozent zustimmten. Naval’nyjs Charakterisierung wurde alsbald in ganz Russland zum geflügelten Wort. Es beschleunigte den Popularitäts- und Autoritätsverfall von Edinaja Rossija in der Spätphase der Präsidentschaft Dmitrij Medvedevs dramatisch. Bemerkenswerterweise war es ausgerechnet Vladimir Putin, der nur wenige Wochen später, Anfang Mai 2011, einen Schritt machte, der in der Öffentlichkeit sofort als massive Schwächung der politischen Bedeutung von Edinaja Rossija verstanden wurde: die Gründung einer Obščerossijskij narodnyj front (Gesamtrussländische Volksfront) sollte ein breiter, überparteilicher Zusammenschluss von gesellschaftlichen und politischen Gruppen und prominenten Persönlichkeiten sein, die mit den Zielen der Kreml-Partei einverstanden waren. Ihre Vertreter sollten, obwohl parteilos, bei den bevorstehenden Duma-Wahlen Plätze auf der Liste von Edinaja Rossija erhalten.[4]

Putin, der zu diesem Zeitpunkt, obwohl selbst nicht Mitglied, noch Vorsitzender der Kreml-Partei war,[5] hoffte ihren Autoritätsverfall dadurch aufhalten zu können. Er sollte sich täuschen. Jedenfalls hat das der Partei durch Naval’nyj verpasste „neue Logo“ wesentlich dazu beigetragen, dass sich im Dezember 2011 die Enttäuschung und Wut über die massive Verfälschung der Duma-Wahlen in Moskau und anderen Großstädten in Massendemonstrationen und insgesamt in einem Ausmaß entluden, das die politische Führung des Landes vollkommen überraschte und alarmierte.[6] Die politische Mobilisierung der großstädtischen Mittelschichten „aus dem Stand“ über die vom Staat kaum kontrollierten Internet-Medien ließ Putin die Gefahr einer auch in Russland möglichen „Orangen Revolution“ wittern.

Im Laufe des Jahres 2011 war der Blogger Aleksej Naval’nyj durch seinen Kampf gegen die mit der Kreml-Partei identifizierte Korruption im Lande für sehr viele bislang abseits der Politik stehende Bürger zu einem Gesicht und Anführer der Opposition geworden, mit dem sie erstmals politische Hoffnungen auf eine Alternative zum „System Putin“ verbanden.[7] Zugleich geriet Naval’nyj jetzt noch mehr in das Blickfeld jener Organe, die vom Kreml mit der Bekämpfung und Ausschaltung der gefährlichsten politischen Gegner auf Seiten der Opposition beauftragt waren. Diese politische Szenerie bildet den Hintergrund jener Aktionen und Prozesse, mit denen die Strafverfolgungsorgane seit 2009 gegen Aleksej Naval’nyj vorgegangen sind. Es ist inzwischen ein halbes Dutzend,[8] aus denen hier die beiden wichtigsten Strafsachen – Kirovles und Yves Rocher – herausgegriffen werden. Sie haben 2013 bzw. 2014 zu Verurteilungen geführt.

Der Prozess in der Strafsache Kirovles (2009–2013)

Am 18. Juli wurde Aleksej Naval’nyj vom Gericht des Lenin-Rayons der Stadt Kirov, die im nordöstlichen Russland diesseits des Uralgebirges liegt, auf Grund von Art. 160 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 3 StGB RF wegen gemeinschaftlich begangener Veruntreuung (rastrata) von Holz-Rohprodukten im Umfange von 10.084,277 Festmetern und einem Gesamtwert von 16.165.826,65 Rubeln, d.h. in besonders großem Stil, zu fünf (5) Jahren Freiheitsentzug, zu verbüßen in einer Besserungsarbeitskolonie des allgemeinen Regimes, verurteilt.[9] Der Mitangeklagte Petr Jur’evič Oficerov wurde zu vier (4) Jahren Besserungsarbeit und einer Geldstrafe von 500.000 Rubeln verurteilt. Als den durch die Tat Geschädigten stellte das Gericht das „Staatliche Unitarische Unternehmen des Gebiets Kirov (KOGUP) ‚Kirovles‘ [Kirov-Holz]“ fest.

Noch im Gerichtssaal wurden Naval’nyj und Oficerov für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des Urteils in Haft genommen. Hier unterlief Richter Sergej Blinov, der den Prozess führte, allerdings ein verfahrensrechtlicher Fehler. Er hatte nicht berücksichtigt, dass am Vortage, dem 17. Juli, Aleksej Naval’nyj von der Wahlkommission der Stadt Moskau als Kandidat für die Bürgermeisterwahlen in der Hauptstadt registriert worden war. Das war ein gesetzlicher Grund für die Haftverschonung, um nicht von der Möglichkeit der Ausübung des passiven Wahlrechts ausgeschlossen zu sein. Noch am 18. Juli legte die Staatsanwaltschaft gegen die Haftentscheidung Beschwerde bei der höheren Instanz, dem Gebietsgericht Kirov, ein. Diese hob die Haftanordnung am folgenden Tage auf und ersetzte sie durch die förmliche Verpflichtung der beiden Verurteilten, ihren ständigen Wohn- und Aufenthaltsort nicht zu verlassen (Art. 102 StPO RF). Natürlich löste dieses juristische Hin und Her in Kirov sofort lebhafte Vermutungen und Spekulationen über etwaige politische Hintergründe und insbesondere über mögliche Fraktionskämpfe hinter den Mauern des Kreml aus, auf die hier nicht eingegangen werden kann.[10]

Worum ging es bei dem Prozess Kirovles? Die folgende Sachverhaltsdarstellung erfolgt in einem neutralen, an Unvoreingenommenheit und Objektivität orientierten Stil, damit der Leser sich zunächst ein wertneutrales Bild von dem Geschehen machen kann, bevor die rechtliche Interpretation und Würdigung des festgestellten Sachverhaltes erfolgt. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft verfährt nach dem entgegengesetzten Prinzip: Sie beschreibt den Sachverhalt in einer die Angeklagten von vornherein verurteilenden, sehr pauschalen Sprache. So lautet denn bereits ihr zweiter Absatz:

„Naval’nyj, der sich in der Stadt Kirov befand und sich auf kriminellem Wege bereichern wollte, organisierte die Begehung der Wegnahme des Vermögens von […] Kirovles (KOGUP) durch Veruntreuung in einem besonders großen Umfang unter den folgenden Umständen.“[11]

In diesem Stil geht es weiter.

Der Fall Kirovles reicht bis in das Jahr 2009 zurück. Im Dezember 2008 war Nikita Belych auf Vorschlag von Präsident Dmitrij Medvedev von der Gesetzgebenden Versammlung, dem Regionalparlament des Gebiets Kirov, zum Gouverneur gewählt worden. Belych war zuvor Vize-Gouverneur des im Osten angrenzenden Gebiets Perm’ und danach Vorsitzender der Union der Rechten Kräfte (SPS), einer rechtsliberalen Partei gewesen, die bei den Duma-Wahlen 2003 an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war.[12] SPS hatte gegenüber der Politik Präsident Putins eine unklare, schwankende, teils zustimmende, teils ablehnende Haltung eingenommen. Die Ernennung Belychs zum Gouverneur folgte der Absicht, Teile der demokratischen Opposition in das „System Putin“ einzubinden.

Kaum ins Amt gekommen, ernannte Belych zu seinem Berater auf „gesellschaftlicher Basis“, d.h. ohne Honorarvertrag, Aleksej Naval’nyj. Dazu bewog ihn zweierlei: Erstens verband ihn mit Naval’nyj ein freundschaftliches Verhältnis, seit dieser in der Moskauer Stadtparteiorganisation von Jabloko eine führende Rolle gespielt hatte. Dazu kamen auch geschäftliche Beziehungen, denn im Duma-Wahlkampf von 2007 hatte Naval’nyjs Firma Allekt von SPS den Auftrag erhalten, Werbematerial an die Partei im Werte von 99 Millionen Rubeln zu liefern.[13] Zweitens konnte Naval’nyj für Belych in seinem neuen Staatsamt nützlich sein, weil er Wirtschaftsjurist und Unternehmer war und bereits über beträchtliche praktische Erfahrung verfügte. An solchem Sachverstand bestand angesichts diverser Korruptionsfälle in staatlichen und staatsnahen Unternehmen des Gebiets erheblicher Bedarf.

Zu den wirtschaftlichen Problemfällen im Gebiet Kirov, das bis in die 1930er Jahre Vjatka hieß, zählte auch das 1936 von der Gebietsverwaltung gegründete Staatsunternehmen Kirov-Holz (KOGUP Kirovles). Es war ein Konglomerat von drei Dutzend über das Gebiet Kirov verstreuten Holz- und Sägereibetrieben. Kirovles war der Gebietsverwaltung unmittelbar unterstellt. Generaldirektor des Unternehmens war Vjačeslav N. Opalev. Dessen Ruf war stark angeschlagen. Es gab deutliche Anzeichen von Misswirtschaft. Opalev stand im Verdacht, sich an den Einnahmen persönlich bereichert zu haben.[14] Es liefen Ermittlungen gegen ihn, die 2010 zu seiner Absetzung führten.

Kirovles war 2008 mit über 100 Millionen Rubeln, bei stark steigender Tendenz, verschuldet und hatte große Schwierigkeiten, die von seinen Holz- und Sägereibetrieben produzierten Halbfabrikate zu vermarkten. Hier setzte Naval’nyj an. Auf seine Initiative gründete einer seiner Bekannten, Petr I. Oficerov, die Vjatka-Holz-Gesellschaft (VLK) in der Rechtsform einer GmbH (russ.: OOO). Sie wurde am 18. März 2009 von der Föderalen Steuerbehörde in der Stadt Kirov in das Unternehmensregister eingetragen. Zweck der Gesellschaft waren Handel und Vermarktung von Holz-Rohprodukten (Baumstämme, Bretter, Platten, Balken usw.). Auf Initiative und unter Vermittlung Naval’nyjs schlossen Opalev für Kirovles und Oficerov für die VLK-GmbH im April 2009 einen Vertrag über die Lieferung von Holz-Rohprodukten („Warenliefervertrag“; Art. 506 ff. des Zivilgesetzbuches Russlands [ZGB RF]). Es war ein Rahmenvertrag. Die beiden Vertragspartner konkretisierten ihn nach Maßgabe der Kaufverträge, welche die VLK-GmbH mit den von ihr ermittelten Interessenten bzw. Abnehmern der Kirovles-Holzerzeugnisse abschloss.

Die Konkretisierung erfolgte jeweils durch eine Anlage zu dem Rahmenvertrag, in welcher Opalev und Oficerov die Lieferbedingungen, die von Kirovles zu liefernden Holzprodukte, die Adressaten der Holzlieferungen und den Kaufpreis fixierten.[15] Die VLK-GmbH schloss ihrerseits Kaufverträge mit den von ihr zur Realisierung des Absatzes ermittelten Unternehmen ab. Kirovles hatte an sie die in der jeweiligen Anlage zum Rahmenvertrag mit der VLK-GmbH aufgeführten Holz-Produkte direkt zu liefern.

Es waren also Dreiecksgeschäfte, wie sie für marktwirtschaftliche Verhältnisse typisch sind. In ihnen tritt zwischen den Produzenten einer Ware und den an ihr interessierten Verbrauchern (Käufern) ein auf das betreffende Marktsegment spezialisierter selbständiger Händler. Die vertragliche Leistung der VLK-GmbH gegenüber Kirovles bestand darin, die Kirovles-Holzprodukte zu vermarkten: sie hatte interessierte Kunden zu ermitteln, mit ihnen Kaufverträge abzuschließen, den Rahmenvertrag mit Kirovles durch entsprechende Anlagen zu konkretisieren, die Lieferung der Holzprodukte an die Kunden zu veranlassen und Kirovles den mit Opalev vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

Der Rahmenliefervertrag zwischen Kirovles und der VLK-GmbH bestand vom 15. April bis zum 30. September 2009. In diesem Zeitraum schloss die VLK-GmbH Verträge mit 16 Firmen über unterschiedliche Holzprodukte und -mengen ab.[16] Kirov­les lieferte ihnen insgesamt 10.084,277 Festmeter. Die belieferten Firmen hatten ihren Sitz überwiegend im Gebiet Kirov, ferner in einigen Nachbarregionen, vereinzelt im Nordkaukasus und eine auch in Polen. Von ihnen gingen insgesamt 16.165.826,65 Rubel auf dem Konto der VLK-GmbH ein.[17] Von diesem Geld überwies die VLK-GmbH insgesamt 14,8 Millionen Rubel auf das Konto von KOGUP Kirovles.[18]

Eigentlich hatten die Partner mit dem Rahmenvertrag eine breite Vermarktung der Holzerzeugnisse von Kirovles angestrebt, doch fand er schon nach wenigen Monaten ein Ende, weil die vorgesetzte Staatseigentumsbehörde des Gebiets Kirov im Juli 2009 eine Überprüfung der Tätigkeit von Kirovles für den Zeitraum 2008 bis zum Ende des 1. Halbjahres 2009 angeordnet hatte, die negativ ausging. Die damit beauftragte Wirtschaftsprüfergesellschaft „Akadem-Audit von Vjatka“ war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Rahmenvertrag für KOGUP Kirovles „von vornherein verlustbringend gewesen“ sei, und hatte die Vertragsauflösung empfohlen.[19] Zwar beschuldigte die VLK-GmbH die Wirtschaftsprüfer der Oberflächlichkeit und Voreingenommenheit und erhob Klage beim Wirtschaftsgericht des Gebiets Kirov, hatte aber keinen Erfolg. Erkennbare Auswirkungen auf das Strafverfahren gegen Naval’nyj und Oficerov hatte das nicht.

Dies ist der Kern des dem Strafprozess gegen Naval’nyj zugrundeliegenden Sachverhalts. Aus juristischer Sicht handelt es sich offenkundig um Geschäfte zwischen Wirtschaftsunternehmen, die sich nach den Bestimmungen des Zivilrechts richten. Der Fall Kirovles erscheint als ein alltägliches Handelsgeschäft, wie es seit dem Ende der sowjetischen Zentralverwaltungswirtschaft auch in Russland nach den Grundsätzen der Marktwirtschaft und des neuen, im Ansatz freiheitlichen Privatrechts praktiziert wird. Dass der Sachverhalt auch aus der Sicht des Strafrechts Probleme aufwerfen und Gegenstand eines Strafprozesses sein könnte, sieht man ihm nicht an.

Es ist daher überraschend, dass das Föderale Ermittlungskomitee (Sledstvennyj komitet Rossijskoj Federacii) und die Gerichte die Geschäftsbeziehungen zwischen KOGUP Kirovles und der VLK-GmbH als kriminelles Geschehen behandeln. Konkret setzen sie bei der Einschaltung und Tätigkeit einer auf Absatz und Marketing spezialisierten Handelsgesellschaft an, die die Funktion eines Vermittlers zwischen einem Warenproduzenten und den an dem Erwerb von dessen Waren interessierten Unternehmen wahrnimmt. Schon die ökonomische Rationalität und die marktwirtschaftliche Legitimität der Einschaltung eines solchen Unternehmens werden von den Strafverfolgungsorganen verneint. Dass eine solche berufliche Tätigkeit nicht nur der Eigenart und dem Bedarf einer funktionierenden, arbeitsteilig strukturierten Marktwirtschaft entspricht, wird dabei ebenso ignoriert wie der Umstand, dass die Existenz und Tätigkeit solcher Unternehmen auch durch die russländische Verfassung (Art. 8; Art. 34 Abs. 1; Art. 35 Abs. 2) garantiert und geschützt wird.[20]

Das Zivilgesetzbuch RF regelt als einen besonderen Vertragstyp des Schuldrechts, den „Warenlieferungsvertrag“ (postavka tovarov). Es handelt sich um eine Spielart des Kaufvertrages, die auch Elemente des Dienstleistungsvertrages, des Speditions- und des Frachtvertrages integriert. Er wird zwischen zwei Wirtschaftsunternehmen bzw. Unternehmern geschlossen (Art. 506 ZGB RF). Der Gegenstand der Lieferung, die Ware, braucht vom Verkäufer (Lieferanten) nicht an den Vertragspartner (Käufer) selbst geliefert zu werden. Art. 509 Abs. 1 sieht ausdrücklich vor, dass die Ware – alternativ – auch „an eine Person geliefert werden kann, die in dem Vertrag als Empfänger bezeichnet ist“. Art. 509 Abs. 2 spricht in diesem Fall von einem Versand- oder Frachtauftrag als Teil des Warenlieferungsvertrages (otgruzočnaja raznarjadka).

So liegt der Fall hier: Die VLK-GmbH und KOGUP Kirovles hatten in den Anlagen zu dem zwischen ihnen geschlossenen Rahmenvertrag bestimmt, dass Kirovles die Holz­produkte direkt an die Unternehmen absenden sollte, welche die VLK-GmbH als Interessenten ermittelt und mit denen sie entsprechende Kaufverträge über die Holz­produkte abgeschlossen hatte. Dass sich durch die von ihr übernommene Vermarktung der Kirovles-Produkte, also durch die Zwischenschaltung eines Handelsunternehmens zwischen Produzenten und Verbraucher, die vom Produzenten hergestellte Ware auf dem Markt verteuert, ist eine wirtschaftliche Banalität. Der russländische Gesetzgeber hat diese selbstverständliche Auswirkung auf den Preis des von Kirovles an die Abnehmer gelieferten Holzes durch die Regelung des Warenlieferungsvertrages im ZGB legalisiert und folglich auch legitimiert. Schon eine Verletzung zivilrechtlicher Vorschriften ist in den Vorgängen daher nicht erkennbar. Von kriminellen Handlungen kann deswegen erst recht keine Rede sein.

Die Strafverfolgungsorgane haben den zivilrechtlichen Charakter des Geschehens praktisch ignoriert. Das geschah offenkundig in der Absicht, Naval’nyj vor der Öffentlichkeit als Kriminellen hinstellen und strafrechtlich belangen zu können. Mit der Kriminalisierung des zwischen Kirovles und der VLK-GmbH geschlossenen Rahmenliefervertrages haben sie grob gegen die Verfassung (Art. 34 Abs. 1) verstoßen und die Grundlagen des Zivilrechts (Art. 1 ZGB) verletzt. Zugleich haben sie damit die ihnen als Staatsorganen von der Verfassung ausdrücklich auferlegte Verpflichtung verletzt, „die Verfassung der Russländischen Föderation und die Gesetze einzuhalten“ (Art. 15 Abs. 2).

Die Beamten des Föderalen Ermittlungskomitees und der Generalstaatsanwaltschaft haben ihr krass rechtswidriges, von politischem Repressionsdrang diktiertes Vorgehen gegen Aleksej Naval’nyj in der Anklageschrift auf zweierlei Weise zu verschleiern gesucht: Erstens prüfen sie die zivilrechtliche Konformität des zwischen Kirovles und der VLK-GmbH geschlossenen Vertrages nicht; sie übergehen dieses juristische Kernproblem des Falles schweigend. Überhaupt erwähnen sie die zivilrechtliche Seite des Geschäfts nur ganz knapp und bezeichnenderweise ohne eine Bezugnahme auf das ZGB. Durch die völlige Ausblendung der zivilrechtlichen Unbedenklichkeit des Rahmenliefervertrages haben sich das Föderale Ermittlungskomitee und die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit verschafft, das Handeln von Opalev, Naval’nyj und Oficerov in der Anklageschrift sprachlich als illegale, kriminelle Machenschaften darzustellen und die Anklage mit einem Schein von Legalität zu versehen. Zwei Passagen aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft mögen diese „Semantik“ illustrieren:

„Entsprechend dem betreffenden Vertrag übernahm die KOGUP Kirovles die Verpflichtung, Holzprodukte ausschließlich auf ihre Kosten[21] an die Adressen der Frachtempfänger, natürliche und juristische Personen, zu liefern, darunter solche, die faktisch die tatsächlichen Käufer der Holzproduktion bei KOGUP Kirovles waren, wobei die Weigerung, mit ihnen direkte Lieferverträge abzuschließen, keinen ökonomischen Sinn hatte und für KOGUP Kirovles die Zufügung eines Schadens nach sich zog. Außerdem fehlten in dem besagten Vertrag von Anfang an Angaben über den Preis der Holzproduktion, welcher dem Marktwert der von KOGUP Kirovles gelieferten Holzproduktion entsprach und ein äquivalenter Ausgleich von Seiten der VLK-GmbH gewesen wäre.“[22]

Und etwas später heißt es:

„Entsprechend dem mit der VLK-GmbH geschlossenen Vertrag verpflichtete sich die KOGUP Kirovles, Holzprodukte an die Frachtempfänger zu liefern, die in den Anlagen zu dem betreffenden Vertrag bezeichnet waren, die VLK-GmbH hingegen, die betreffende Ware zu bezahlen. Dabei wussten Naval’nyj A.A., Opalev V.N., und Oficerov P.Ju. zuverlässig, dass die VLK-GmbH die Ware zu den von dem Vertrag und seinen Anlagen festgelegten Bedingungen bezahlen werde, und zwar zu einem bewusst herabgesetzten Preis im Vergleich zu demjenigen [Preis], den KOGUP Kirovles von den Käufern ohne die Nutzung der Vermittlungsdienste der VLK-GmbH hätte bekommen können. Der besagte Vertrag war aber ausschließlich darauf gerichtet, den Anschein zu erwecken, auf Seiten von KOGUP Kirovles seien zivilrechtliche Verpflichtungen gegenüber der VLK-GmbH entstanden, die Holzproduktion an die Frachtempfänger auf angeblich entgeltlicher Basis zu übergeben, während in Wirklichkeit diese Ware ohne einen äquivalenten und entsprechenden Ausgleich von Seiten der VLK-GmbH übergeben wurde.“

Die Staatsanwaltschaft und, ihr folgend, das Gericht in seinem Strafurteil erwecken in diesen und anderen Passagen den Eindruck, die Einschaltung der VLK-GmbH sei illegal gewesen. Sie habe keine Leistungen für Kirovles erbracht, sondern sei in den Absatz der Holzproduktion nur eingeschaltet worden, um den Preis der Ware zulasten von Kirovles zu senken und sich selbst zu bereichern. Wenn Kirovles mit den von ihr belieferten Käufer-Unternehmen direkt in Vertragsbeziehungen hätte treten können, so argumentiert die Anklage, dann hätte Kirovles jene Preise für ihre Holzprodukte erzielt, welche die VLK-GmbH mit jenen Unternehmen vereinbart habe, d.h. insgesamt 16.165.826,65 Rubel während der Laufzeit des Rahmenlieferungsvertrages, und keinen Schaden gehabt.

Die Ansicht der Strafverfolgung, der Betrag von 16.165.826,65 Rubeln habe als Marktpreis eigentlich Kirovles und nicht der VLK-GmbH zugestanden, ist in mehrfacher Hinsicht unhaltbar:

Erstens missachtet sie die grundlegende Tatsache, dass Kirovles und die VLK-GmbH kraft der ihnen gesetzlich garantierten Privatautonomie und Vertragsfreiheit (Art. 1 ZGB RF) frei über den Preis der von ihnen vertraglich übernommenen Verpflichtungen und ausgetauschten Leistungen entscheiden durften.

Zweitens ignoriert sie, dass der Gesetzgeber keine verbindlichen Preisvorgaben für Holzprodukte normiert hat.

Drittens lässt sie außer Betracht, dass die VLK-GmbH nicht einfach nur Geld kassiert, sondern ihrerseits Leistungen für Kirovles erbracht hat, nämlich die Ermittlung von Abnehmern der Holzprodukte, Führung von Korrespondenzen, Führung von Kaufvertragsverhandlungen mit den Kunden über Lieferbedingungen, Termine, Preise usw.

Viertens übersieht sie, dass bei der VLK-GmbH als Wirtschaftsunternehmen Betriebsausgaben anfielen, Mietkosten für das Büro, Zahlung von Löhnen an das Personal, die Entrichtung von Steuern, sonstige Kosten für den laufenden Betrieb, und fünftens durfte sie der VLK-GmbH nicht das Recht absprechen, bei ihren Preiskalkulationen auch einen Gewinn anzusetzen und Kirovles in Rechnung zu stellen.

Die Ausblendung der zivilrechtlichen Legalität des zwischen Kirovles und der VLK-GmbH vereinbarten Geschäfts und seiner Ausführung kann nicht ohne Folgen für die Antwort auf die Frage bleiben, ob der von den Strafverfolgungsorganen und dem Gericht festgestellte Sachverhalt überhaupt eine Verurteilung wegen Veruntreuung gemäß Art. 160 Abs. 4, Art. 33 Abs. 3 StGB zulässt. Man könnte sie schon von vornherein mit der Vermutung beantworten, dass ein Geschäft, welches, ausgehend von der Verfassung, zivilrechtlich legal und legitim ist, nicht zugleich ein strafrechtlich zu ahndendes Unrecht sein kann.

Gleichwohl soll im Folgenden untersucht werden, wie die Strafbarkeit im Einzelnen begründet wird und wie stichhaltig die Argumente der Strafverfolgungsorgane sind.

Zur Frage der Strafbarkeit

Ausgangspunkt ist Art. 160 Abs. 1 StGB RF, welcher dem Straftatbestand der Verurteilung zugrunde liegt. Er stellt die Unterschlagung (prisvoenie) oder Veruntreuung (rastrata) unter Strafe. Während der Grundtatbestand der beiden Verbrechen die Tat mit Geldstrafe, Gemeinnütziger Arbeit oder mit Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren bedroht, verschärft Abs. 4 die Sanktion mit Freiheitsentzug zwischen fünf und maximal zehn Jahren, wenn die Tat in der qualifizierten Form entweder von einer „organisierten Gruppe“ oder einer „kriminellen Gemeinschaft“ im Sinne von Art. 33 Abs. 3 StGB oder „in besonders großem Umfange“ begangen wurde. Naval’nyj ist wegen „Veruntreuung“ in dieser qualifizierten Form verurteilt worden.

Art. 160 Abs. 1 beschreibt die Veruntreuung als „Entwendung“ (chiščenie) fremden Vermögens, „das dem Schuldigen anvertraut worden war“. Das Tatbestandsmerkmal der Entwendung findet in allen dem Schutz des Eigentums dienenden Artikeln des russländischen Strafgesetzbuches Verwendung. Um seiner „uferlosen“ Auslegung vorzubeugen, hat der Gesetzgeber in einer Anmerkung zu Art. 158 Abs. 4 StGB folgende Legaldefinition des Begriffes geliefert:

„Unter Entwendung werden in den Artikeln des vorliegenden Kodex die vollendete, eigennützig motivierte, rechtswidrige und unentgeltliche Wegnahme [iz’jatie] oder Ansichbringen [obraščenie] fremden Vermögens zum Nutzen des Schuldigen oder anderer Personen verstanden, wodurch dem Eigentümer oder einem anderen Besitzer dieses Vermögens ein Schaden zugefügt worden ist.“

Zu Unrecht haben die Staatsanwaltschaft und die Gerichte Naval’nyj wegen Veruntreuung angeklagt und verurteilt. Die durch Art. 160 StGB geschützten Rechtsgüter sind das Eigentum und das Vertrauen des Eigentümers darauf, dass derjenige, dem er den Besitz an seinem Eigentum übertragen hat, es sich nicht aneignet. Diesen Sinn der Vorschrift bringt der Begriff der „Veruntreuung“ klar zum Ausdruck. Der Missbrauch des Vertrauens soll für den Schuldigen nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Die von Kirovles an die 16 Unternehmen von April bis September 2009 gelieferten Holzprodukte waren für die VLK-GmbH bzw. Naval’nyj und Oficerov weder ihnen „anvertrautes fremdes Vermögen“, noch haben sie die Holzprodukte Kirovles entwendet. Wäre ihnen das Holz „anvertraut“ worden, dann hätten sie den Besitz, d.h. die tatsächliche Sachherrschaft an ihm erlangt haben müssen. Das war aber nicht der Fall. Typischerweise wird der Besitz vom Eigentümer durch einen Vertrag, sei es Miete, Pacht, Beförderung, Verwahrung, Leihe usw. übertragen.[23] Die VLK-GmbH und Kirovles haben jedoch einen Warenlieferungsvertrag abgeschlossen, der eine auf die Übertragung von Eigentum abzielende Spielart des Kaufvertrages ist. Eigentümerin der Holzprodukte ist die VLK-GmbH mit dem Abschluss der sechzehn Lieferverträge gleichwohl nicht geworden. Dazu hätte ihr die Ware nämlich noch „übergeben“ worden sein müssen, d.h. sie hätte auch faktisch in deren Besitz gelangt sein müssen (Art. 223, 224 ZGB RF). Die Holzprodukte sind aber von Kirovles direkt an die ihr von der VLK-GmbH als Abnehmer genannten Unternehmen geliefert worden. Die gelieferten Holzprodukte waren für die VLK-GmbH daher zwar „fremdes Vermögen“, aber da sie nicht in deren Besitz gelangt war, hat Kirovles sie ihnen auch nicht „anvertraut“. Infolgedessen liegt ein wesentliches Merkmal des Straftatbestandes der Veruntreuung auf Seiten der VLK-GmbH nicht vor.

Die VLK-GmbH bzw. Naval’nyj und Oficerov haben die Holzprodukte der KOGUP Kirovles auch nicht „entwendet“. Deren Verkauf durch die Warenlieferverträge erfüllt keines der Merkmale von chiščenie, welche die zitierte Legaldefinition des Art. 158 StGB aufstellt. Es fehlt offenkundig bereits an der „Wegnahme“ (iz’jatie). Sie bedeutet, dass dem Eigentümer auf irgendeine Weise, gegen oder ohne seinen Willen die tatsächliche Herrschaft über sein Eigentum von dem Täter entzogen wird.[24] Davon kann keine Rede sein, denn Kirovles hat seine Holzprodukte in Erfüllung des mit der VLK-GmbH geschlossenen Warenlieferungsvertrages an die Destinatäre selbst versandt. Der Vertrag war auch nicht „rechtswidrig“. Zwar versuchten die Strafverfolgungsorgane diesen Eindruck zu erwecken, indem sie ihn verbal in die Nähe eines Scheingeschäfts rückten,[25] aber ausdrücklich wird weder die Rechtswidrigkeit noch die Unwirksamkeit des Vertrages behauptet. Die Holzprodukte sind von Kirovles auch nicht unentgeltlich geliefert, sondern von ihr an die VLK-GmbH für ca. 14,8 Millionen Rubel verkauft worden.

Die Anklageschrift und die Gerichtsurteile verschweigen, dass Kirovles diese Zahlungen auch tatsächlich erhalten hat, obwohl die Quittungen zu den Prozessakten genommen und ihre Korrektheit nicht bezweifelt wurden. Genau genommen haben Staatsanwaltschaft und Gericht die Entgeltlichkeit der Geschäfte gar nicht bestritten, sondern gegen die Vertragspartner nur den Vorwurf erhoben, sie hätten einen zu niedrigen Kaufpreis vereinbart. Offensichtlich versuchten sie damit den Anschein zu erwecken, ein zu niedriger Kaufpreis stehe der „Unentgeltlichkeit“ gleich.

Naval’nyj und Oficerov haben das Geschäft mit Kirovles auch nicht „aus eigennützigen Motiven“ abgeschlossen. Da eines der klassischen Merkmale der Marktwirtschaft, deren Grundlagen Russlands Verfassung garantiert (Art. 8),[26] das Streben der Unternehmen nach Gewinn und ihre „Eigennützigkeit“ daher von vornherein legitimiert, setzt das Tatbestandsmerkmal der eigennützigen Motivation im Strafrecht zusätzlich voraus, dass die materiellen Interessen „auf ungesetzliche Weise befriedigt werden“.[27] Wie oben dargelegt wurde, war der Warenlieferungsvertrag zwischen der VLK-GmbH und Kirovles aber vollauf durch das Zivilgesetzbuch gedeckt, also nicht „ungesetzlich“.

Unbegründet ist schließlich die Behauptung der Strafverfolgungsorgane, Naval’nyj und Oficerov hätten der KOGUP Kirovles mit dem Warenliefervertrag „einen Schaden“ und zwar „in einem besonders großen Umfange“ zugefügt. Weder das eine noch das andere trifft zu. Zur Feststellung eines bedeutenden Schadens für Kirovles im Sinne von Art. 160 Abs. 4 StGB sind die Strafverfolgungsorgane dadurch gelangt, dass sie die Gesamtsumme der Einnahmen als Schaden zugrunde gelegt haben, welche die VLK-GmbH aus dem Verkauf der Holzprodukte von Kirovles erzielte, also 16.165.826,65 Rubel. Die Schadensberechnung ist ganz offenkundig falsch, denn selbstverständlich hätten die oben erwähnten, von der VLK-GmbH an Kirovles geleisteten Kaufpreiszahlungen in Höhe von 14,8 Millionen Rubeln davon abgezogen werden müssen.

Das wurde von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten jedoch unterlassen, weil die auf Art. 160 Abs. 4 gestützte Anklage bzw. Verurteilung wegen Veruntreuung in großem Stil es ermöglichte, Naval’nyj für mindestens fünf Jahre hinter Gitter und den engagierten, berühmten Korruptionsbekämpfer in den Augen einer juristisch ungebildeten Öffentlichkeit noch mehr in Misskredit zu bringen. Letzteres Motiv dürfte ausschlaggebend gewesen sein, denn nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichts Russlands liegt Veruntreuung „in einem besonders großen Umfang“ bereits dann vor, wenn der Schaden eine Million Rubel überschreitet.[28] Der Differenzbetrag zwischen dem, was die VLK-GmbH aus dem Verkauf der Holzprodukte eingenommen, und dem, was sie an Kirovles für die Lieferungen gezahlt hatte, lag deutlich über einer Million Rubel. Staatsanwaltschaft und Gericht hätten also wenigstens insofern korrekt handeln können. Es waren offensichtlich politische Motive, die sie veranlassten, sogar elementare Grundsätze der juristischen Logik zu verletzen.

Die Strafverfolgungsorgane haben den Straftatbestand der Veruntreuung aber auch deswegen zu Unrecht als erfüllt angesehen, weil der KOGUP Kirovles durch das Geschäft gar kein Schaden zugefügt worden ist. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht haben dargelegt, geschweige denn bewiesen, dass der von der VLK-GmbH mit Kirovles für die Vermarktung der Holzprodukte ausgehandelte Kaufpreis den dafür damals üblichen „Marktpreis“ unterschritten habe und ein höherer Preis hätte erzielt werden können, und dass V.N. Opalev als Generaldirektor von KOGUP Kirovles nicht berechtigt war, die betreffenden Warenlieferverträge mit der VLK-GmbH abzuschließen. Was Opalev angeht, erkennen Anklageschrift und Strafurteil durchaus an, dass er kraft seiner Stellung als Chef des Unternehmens über alle Vollmachten für Vertragsschlüsse mit anderen Unternehmen verfügte. Die Behauptung, sein Vertragsschluss mit der VLK-GmbH sei rechtswidrig gewesen, stützt sich also allein auf die Behauptung, der vereinbarte Kaufpreis sei zu niedrig gewesen.

Ihre Richtigkeit wurde von Naval’nyj und Oficerov jedoch bestritten. Ihre Verteidigung verlangte eine Klärung der Frage durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Obwohl von der Klärung der Frage, jedenfalls aus der Sicht des Gerichts, die Verurteilung wegen Veruntreuung abhing, hat das Gericht den Antrag abgelehnt und überhaupt auf jegliche Beweise verzichtet. Im Ergebnis hat sich das Gericht damit der aus ökonomischer Sicht unsinnigen Behauptung der Staatsanwaltschaft angeschlossen, der von der VLK-GmbH mit ihren Käufern vereinbarte Preis sei derjenige Marktpreis gewesen, der auch für ihren Vertrag mit Kirovles hätte maßgebend sein müssen.

Das Gericht des Lenin-Rayons in der Stadt Kirov hat durch die Verurteilung Naval’nyjs und Oficerovs wegen Veruntreuung gegen das Analogieverbot verstoßen. Es verbietet, eine Strafvorschrift auf ein Verhalten anzuwenden, das vom Gesetz mit keiner Strafe bedroht ist, sondern der Straftat nur ähnelt, das jene Strafvorschrift definiert. Der Verstoß besteht im vorliegenden Fall darin, dass das Gericht die Entwendung eines Vermögensgegenstandes gegen den Willen und zum Schaden des Eigentümers (Art. 160 StGB) dem gänzlich anders gelagerten Fall gleichgesetzt hat, dass ein Vermögensgegenstand von der verfügungsberechtigten Person unter Marktpreis verkauft wird. Der Verstoß wiegt umso schwerer, als das Gericht den Marktpreis, wie bemerkt, gar nicht objektiv ermittelt, sondern willkürlich angenommen hat. Es hat damit eine Entscheidung getroffen, die letztlich jedes Unternehmen, mit dessen Geschäften die Straf­verfolgungsbehörden nicht einverstanden sind, der Gefahr strafrechtlicher Sanktionen aussetzt.

Das Analogieverbot ist ein tragender Grundsatz jedes rechtsstaatlichen Strafrechts. Es will verhindern, dass die Strafverfolgungsorgane (Staat) durch eine extensive Anwendung von Strafvorschriften die Freiheit von Bürger und Gesellschaft willkürlich einschränken und bedrohen. Das Verbot gilt auch in Russland. Art. 3 Abs. 2 StGB RF bestimmt lapidar: „Die Anwendung einer Strafvorschrift im Wege der Analogie ist unzulässig.“ Das Analogieverbot ist ein Unterfall des klassischen Grundsatzes „Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz“ (nullum crimen, nulla poena sine lege), den auch die Verfassung Russlands verkündet (Art. 54 Abs. 2 Satz 1): „Niemand darf wegen einer Handlung zur Verantwortung gezogen werden, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nicht als eine Rechtsverletzung anerkannt war.“[29] Die russländische Justiz hatte den Verfassungsgrundsatz auch im zweiten Strafurteil gegen Michail Chodorkovskij und Platon Lebedev verletzt.[30] Auch damals war das aus Gründen politischer Zweckmäßigkeit geschehen wie jetzt im Falle „Aleksej Navalʼnyj“.

Die Durchführung des Prozesses gegen Naval’nyj und Oficerov ist den Strafverfolgungsorganen durch eine Bestimmung der Strafprozessordnung (StPO) Russlands wesentlich erleichtert worden, die sie gezielt ausgenutzt haben, um beiden Angeklagten die Verteidigung zu erschweren. Es handelt sich um Art. 90 StPO RF, der eine Präjudiz-Wirkung von rechtskräftig gewordenen Gerichtsentscheidungen anordnet:

„Umstände, die durch ein rechtskräftig gewordenes Strafurteil oder durch eine andere rechtskräftig gewordene Entscheidung eines Gerichts festgestellt worden sind, die im Rahmen eines zivilgerichtlichen, wirtschaftsgerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahrens erlassen worden ist, werden von dem Gericht, dem Staatsanwalt, dem Untersuchungsführer und dem Ermittler ohne eine zusätzliche Prüfung anerkannt. Dabei können solche Straf- oder sonstigen Gerichtsurteile nicht die Schuld von Personen präjudizieren, die an einer früher geprüften Strafsache nicht teilgenommen haben.“

Mit Blick auf diese Bestimmung trennte die Untersuchungsbehörde das Ermittlungsverfahren gegen Opalev mit dem Ziel ab, den Strafprozess gegen ihn gesondert durchzuführen. Das geschah 2012. Mit dem Versprechen, für ihn eine Verurteilung nur zu einer Bewährungsstrafe zu erwirken, brachte das Föderale Ermittlungskomitee Opalev dazu, mit ihm im weiteren Ermittlungsverfahren zusammenzuarbeiten, ein Geständnis abzulegen, sich insbesondere schuldig im Sinne der vom Ermittlungskomitee vertretenen Sachverhaltsdarstellung zu bekennen und Naval’nyj als Hauptschuldigen zu belasten.[31] Das im Fall der Anerkennung der Beschuldigung durch den Beschuldigten von der Strafprozessordnung vorgesehene vereinfachte Verfahren (Art. 314 ff) wurde angewendet. Der Prozess fand auf Bitte von Opalev und Antrag der Staatsanwaltschaft unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, und am 24. Dezember 2012 wurde Opalev vom Gericht des Lenin-Rayons der Stadt Kirov unter dem Vorsitz des Richters Sergej Blinov wegen gemeinschaftlich begangener Veruntreuung in einem besonders großen Umfang (Art. 160 Abs. 4) zu vier Jahren Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt.[32] Kurze Zeit später wurde das Urteil rechtskräftig.

Es war für die Strafverfolgungsorgane augenscheinlich nicht allzu schwierig, Opalev dazu zu bewegen, die von der Anklage entwickelte Konstruktion der Straftat mit seinem Geständnis zu bestätigen, denn sie konnten auf ihn wegen seiner Verantwortung für die Misswirtschaft bei Kirovles – das Unternehmen hatte 2009 einen Verlust von etwa 180 Millionen Rubeln gemacht – und wegen des starken Verdachts krimineller Machenschaften erheblichen Druck ausüben.

Infolge der Präjudiz-Wirkung des Art. 90 StPO brauchten die von Opalev mit seinem Geständnis bekräftigten und in das Urteil übernommenen Tatsachenbehauptungen der Anklage nicht mehr in dem Prozess bewiesen zu werden, der sich im Frühjahr 2013 gegen Naval’nyj und Oficerov anschloss. Das betraf insbesondere die Aussagen über die angeblich von Naval’nyj organisierte und aus Opalev, Oficerov und ihm selbst bestehende „kriminelle Gemeinschaft“ (Art. 33 Abs. 3 StGB). Kraft der Behauptung, als kriminelle Vereinigung gehandelt zu haben, mussten sich auch Naval’nyj und Oficerov die (angeblichen) Beiträge Opalevs zu der Veruntreuung zurechnen lassen. So erreichten die Strafverfolgungsorgane, dass aus der offensichtlich unternehmerisch motivierten Initiative und Mitwirkung Naval’nyjs am Zustandekommen des Warenliefervertrages zwischen KOGUP Kirovles und der VLK-GmbH die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ konstruiert und Naval’nyj zu ihrem Anführer gemacht werden konnte.

Dieses kriminelle Szenario des Ermittlungskomitees, das sich die Staatsanwaltschaft durch das vorgezogene Urteil gegen Opalev hatte gerichtlich absegnen lassen, fasst ihre Anklageschrift gegen Navalʼnyj und Oficerov am Ende noch einmal so zusammen:

„Auf diese Weise hat Opalev V.N., indem er gemeinsam mit Naval’nyj A.A., der die Begehung des Verbrechens organisierte und leitete, und Oficerov P.Ju., unter Nutzung seiner dienstlichen Stellung als Generaldirektor von KOGUP Kirovles aus eigennützigen Beweggründen und rechtswidrig das in seiner Regie befindliche fremde Vermögen in Gestalt der Holzproduktion der KOGUP Kirovles im Umfang von 10.084,277 Festmetern mit einer Summe von 16.165.826,65 Rubeln, d.h. in einem besonders großen Umfange, zum Nutzen dritter Personen – der Mittäter des Verbrechens und der von ihnen kontrollierten VLK-GmbH – veruntreut, wodurch er dem Eigentümer des betreffenden Vermögens, der KOGUP Kirovles, einen Vermögensschaden zugefügt hat.“[33]

Zwar war diese gerichtlich bereits bestätigte Sachverhaltsdarstellung gemäß Art. 90 StPO RF für den folgenden Prozess gegen Naval’nyj und Oficerov grundsätzlich verbindlich, aber das ihn führende Gericht war an die zuvor erhobenen Beweise nicht sklavisch gebunden, denn es konnte sich auf das strafprozessuale Grundprinzip, nämlich die „Freiheit“ berufen,

„die Beweise nach seiner inneren Überzeugung, die auf die Gesamtheit der in dem Strafprozess erhobenen Beweise gestützt ist, zu bewerten, wobei es sich vom Gesetz und vom Gewissen leiten lässt. (Art. 17 Abs. 1 StPO RF)“

Ob der hier definierte, klassische Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung oder die Präjudiz-Bestimmung Vorrang genießt, ist unter russischen Juristen umstritten.[34] Die offenkundig falsche Berechnung des (angeblichen) Schadens der KOGUP Kirovles hätte aus der Sicht einer fairen Strafprozessführung für das Gericht allerdings keine verbindliche Vorgabe gewesen sein dürfen. Auf jeden Fall aber hätte Richter Blinov die gesetzliche Ausnahme der Präjudiz-Regelung (Art. 90 Satz 2 StPO) prüfen müssen, nämlich ob die Schuld von Naval’nyj und Oficerov überzeugend durch Tatsachen bewiesen wurde. Dafür hätte er nachweisen müssen, dass die Angeklagten durch den Abschluss des Rahmenliefervertrages und die einzelnen Lieferverträge der Firma Kirovles Vermögen wegnehmen und einen Schaden zufügen wollten. Diesen Beweis haben Anklage und Gericht mit ihrer bloßen Behauptung, die Holzprodukte seien unter dem Marktpreis verkauft worden, nicht erbracht.

Natürlich war nicht zu erwarten, dass Richter Blinov die Präjudiz-Wirkung in Zweifel ziehen würde, nachdem er das Urteil gegen Opalev gerade selbst getroffen hatte. Eigentlich entspricht diese Konstellation nicht dem Sinn des Art. 90 StPO, denn die Präjudiz-Regelung setzt stillschweigend voraus, dass nicht dasselbe, sondern ein anderes Strafgericht (Strafrichter) mit dem Präjudiz-Urteil konfrontiert ist. Auch aus dem Blickwinkel des Grundsatzes eines fair trial (Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention), der für Russland als Mitglied des Europarates verbindlich ist, erscheint die Tatsache, dass Richter Blinov beide Prozesse geleitet hat, fragwürdig, denn eine solche Konstellation hat, wie der vorliegende Fall exemplarisch zeigt, unausweichlich negative Folgen für das Recht auf eine wirksame Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 EMRK).

Eine andere, ganz wesentliche Präjudiz-Wirkung des Art. 90 hat Richter Blinov völlig ignoriert, nämlich die Verbindlichkeit der Urteile, die Wirtschaftsgerichte im Fall Kirovles gefällt hatten. Sie haben nämlich die zivil- bzw. wirtschaftsrechtliche Rechtmäßigkeit der betreffenden Warenlieferungsverträge festgestellt.[35]

Naval’nyj und Oficerov legten am 17. September 2013 Berufung beim Gebietsgericht Kirov gegen das Urteil vom 18. Juli ein. Sie trugen im Wesentlichen vor, dass die Geschäfte mit Kirovles vom Zivilrecht gedeckt, daher legal gewesen seien und der Straftatbestand der Veruntreuung nicht erfüllt sei.[36] Zwar hielt das Gebietsgericht in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2013 an dem Strafurteil des Rayon-Gerichts grundsätzlich fest, aber es schätzte die Schuld der Verurteilten und die „gesellschaftliche Gefährlichkeit“ der Tat geringer ein. Es änderte das Urteil ab und verurteilte Naval’nyj und Oficerov zu einer Freiheitsstrafe von fünf bzw. vier Jahren auf Bewährung (Art. 73 Abs. 2 StGB und Abs. 3).[37] Auch das Gebietsgericht lehnte den Antrag der Verurteilten ab, die Geschäfte mit Kirovles durch ein ökonomisches Fachgutachten untersuchen zu lassen. Seine Weigerung hätte das Gebietsgericht nicht mit der Präjudiz-Regelung begründen können, weil das Urteil des Rayon-Gerichts noch nicht rechtskräftig geworden war. Die Vermutung liegt daher nahe, das Gebietsgericht habe befürchtet, ein solches Gutachten würde dem Strafurteil den Boden entziehen und zum Freispruch führen.

Im April 2014 haben Naval’nyj und Oficerov gegen ihre Verurteilung Beschwerden in Straßburg beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) insbesondere mit der Begründung eingelegt, das Urteil des Gebietsgerichts verletze ihr Recht auf einen fairen Prozess (Art. 6 EMRK). Anfang Oktober 2014 nahm der EGMR die Beschwerde zur Prüfung an und stellte Russland kurze Zeit später eine Reihe von Fragen zum Verlauf des Strafverfahrens.[38] Wann er seine Entscheidung fällen wird, ist offen.

Am 15. Dezember 2014 lehnte das Oberste Gericht Russlands erwartungsgemäß den Antrag Naval’nyjs und Oficerovs ab, das Strafurteil mit dem ihm vom Gebietsgericht verliehenen Inhalt im Kassationsverfahren zu überprüfen.[39] Damit haben die beiden Verurteilten den Rechtsweg in Russland ausgeschöpft. Nun richten sich die Augen allein auf Straßburg. Das rechtskräftig gewordene Kirovles-Urteil könnte der EGMR zwar nicht aufheben, aber er könnte, wenn es zur Feststellung einer EMRK-Verletzung käme, Russland zu einer „gerechten Entschädigung“ (Art. 41 EMRK) zugunsten der beiden Beschwerdeführer verurteilen. Naval’nyj und Oficerov könnten dann, darauf gestützt, versuchen, eine Wiederaufnahme des Kirovles-Strafverfahrens und eine Revision des Urteils zu erreichen. Als Mitglied des Europarats und Signatarstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention wäre Russland verpflichtet, das EGMR-Urteil in Sachen Kirovles zu befolgen (Art. 46 EMRK).

Die Anklage der Staatsanwaltschaft und das ihr in allen Punkten folgende Urteil des Gerichts weisen viele juristische Mängel auf, aus denen zwei weit herausragen: Erstens wird die im geltenden russischen Verfassungsrecht wurzelnde zivilrechtliche Legitimität und Legalität des Geschäfts zwischen KOGUP Kirovles und VLK-GmbH komplett ausgeblendet, und zweitens ist es mit voller Absicht unterlassen worden, die umstrittene Frage, ob der Kaufpreis für die Holzprodukte marktüblich war oder nicht und ob Kirovles, juristisch betrachtet, überhaupt einen Schaden erlitten hat, spätestens in der Beweisaufnahme vor Gericht durch ein Fachgutachten klären zu lassen. Selbst wenn man von den politischen Begleiterscheinungen des „Falles“ im Allgemeinen und von der Persönlichkeit Naval’nyjs im Besonderen nichts wüsste, könnte man daraus nur einen Schluss ziehen: Die Strafverfolgungsorgane wollten Naval’nyjs Verurteilung um jeden Preis. Da sie sich auf juristische Gründe und Argumente nicht stützen konnten, konnten es nur politische Motive sein, von denen sie sich leiten ließen.

Diese sich aus der juristischen Analyse des Kirovles-Urteils ergebende Vermutung wird durch die Vorgeschichte des Falles bis zu der Eröffnung der Hauptverhandlung am 17. April 2013 zur vollen Gewissheit.

Politische Motive und die Rolle des Föderalen Ermittlungskomitees

Im August 2009, also noch während der Laufzeit des Vertrages mit Kirovles, nahmen örtliche Beamte des Föderalen Ermittlungskomitees Ermittlungen gegen Opalev und Naval’nyj auf. Ausgelöst wurden sie durch eine Anzeige des Vizegouverneurs von Kirov, Sergej Karnauchov.[40] Dieser war enger Mitarbeiter des föderalen Innenministers Rašid Nurgaliev gewesen, der damals eines der politischen Schwergewichte in der Umgebung von Ministerpräsident Putin war. Auf seinen Posten in Kirov war er als politisches Gegengewicht zu dem liberalen Gouverneur Nikita Belych gekommen. Hier war er u.a. für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung zuständig. Karnauchov gab dieses Detail im Sommer 2011 in einem Interview mit der Internet-Zeitung gazeta.ru preis. Darin warnte er, politisch stark auftrumpfend, vor dem „Projekt Naval’nyj“, stellte Naval’nyj als eine „von außen“ gesteuerte „Gefahr für die Staatlichkeit“ Russlands hin und rückte ihn damit in die Nähe von Spionage und Landesverrat.

Zu dieser Zeit waren die Ermittlungen gegen Naval’nyj wegen Kirovles bereits abgeschlossen. Ende Januar 2011 hatte die Verwaltung des Föderalen Ermittlungskomitees für das Gebiet Kirov die Akten an das Ermittlungskomitee für den Föderalen Bezirk Volga mit dem Vermerk weitergeleitet, dass Naval’nyj die Ermittlungen „mit objektiven Aussagen“ unterstützt habe, dass die Begehung einer Straftat nicht habe festgestellt werden können und dass man daher von der förmlichen Eröffnung eines Strafverfahrens abgesehen habe.[41] Anfang März schloss sich das Ermittlungskomitee des Volga-Bezirks dem Votum an.

Zunächst ohne Wissen der Öffentlichkeit und nicht einmal Naval’nyjs befasste sich nun die Zentrale des Föderalen Ermittlungskomitees mit dem Fall und leitete Anfang Mai 2011 förmlich ein Strafverfahren gegen Naval’nyj und Oficerov mit der Beschuldigung ein, sie hätten durch Täuschung und Missbrauch des Vertrauens der KOGUP Kirovles als Eigentümerin der Holzprodukte einen Vermögensschaden zugefügt.[42] Von „Wegnahme“ (chiščenie) war nicht die Rede. Der angeblich erfüllte Straftatbestand des Art. 165 sieht ausdrücklich von diesem Tatbestandsmerkmal ab. Das Ermittlungskomitee begründete die Beschuldigung damit, Naval’nyj habe, gestützt auf seinen persönlichen Einfluss auf Gouverneur Belyj, Opalev Vorteile für Kirovles versprochen und ihn dadurch zum Abschluss des für Kirovles unvorteilhaften Geschäfts gebracht. Der Schaden habe 1,3 Millionen Rubel betragen. Die Beschuldigung stützte sich auf die Aussage Opalevs, er sei von Naval’nyj arglistig getäuscht worden.

Zur weiteren Behandlung wurde der Fall, wohl wegen des relativ geringen Schadens, von Moskau an die Verwaltung des Ermittlungskomitees für das Gebiet Kirov zurückverwiesen. Was dort mit der Sache bis April 2012 geschah und warum sie sich so lange hinzog, ist nicht bekannt. Umso überraschender war es dann für die Öffentlichkeit, als die Ermittlungsbehörde in Kirov am 10. April 2012 das Strafverfahren gegen beide Beschuldigte einstellte, „weil in ihren Handlungen nichts Strafbares liege“[43]. Naval’nyj und Oficerov wurde darüber hinaus ausdrücklich das „Recht auf Rehabilitierung“, d. h. auf Ersatz aller Kosten zugestanden, die ihnen aus dem Ermittlungsverfahren entstanden seien (Art. 134 StPO RF). Offensichtlich hatte die Kirover Verwaltung des Ermittlungskomitees der Zeugenaussage von Opalev keinen Glauben geschenkt. Das war nur allzu verständlich, denn Opalev war zu dieser Zeit bereits vom Posten des Generaldirektors wegen Misswirtschaft abgelöst worden und stand im Verdacht, 50 Millionen Rubel aus Kirovles für sich abgezweigt zu haben.[44]

Die Einstellung des Verfahrens rief – zunächst – keine Reaktion der Zentrale des Ermittlungskomitees in Moskau hervor, obwohl sie darüber informiert war. Aus dem weiteren Schicksal des Falles muss man schließen, dass ihr Schweigen kein Zufall war. Die Entscheidung über die Einstellung fiel mitten in die Zeit zwischen der Wiederwahl Putins zum Präsidenten (4. März) und seinem Amtsantritt (7. Mai). Es waren die letzten Wochen der Präsidentschaft Medvedevs, eine Übergangszeit mit Zügen eines Interregnums, in welcher einerseits die zentralen Staatsorgane in Erwartung eines neuen Kurses verharrten, andererseits die nach den gefälschten Duma-Wahlen aufgekommene Protestwelle noch relativ stark war und das Regime sich insgesamt eher vorsichtig verhielt.[45] Diese Situation sollte sich innerhalb weniger Tage radikal nach Putins Rückkehr in den Kreml und der vom Regime bewusst in Gewalt und Chaos gestürzten Massendemonstration auf dem Moskauer Bolotnaja ploščad’ (Bolotnaja-Platz) am 6. Mai einschneidend ändern.[46] Präsident Putin ging gegen die Opposition umgehend mit einem Satz repressiver Maßnahmen vor.

Was Kirov anbetrifft, war die Öffentlichkeit über die Einstellung des Verfahrens nicht informiert worden. Auch Naval’nyj schwieg – bis zum 28. Mai. An diesem Tage informierte er über seinen Blog die Öffentlichkeit und forderte den Sprecher des Föderalen Ermittlungskomitees, Vladimir Markin, mit einem Brief auf, sich wegen des gegen ihn fabrizierten Kirovles-Verfahrens förmlich zu entschuldigen.[47] Aus dem Schweigen des Föderalen Ermittlungskomitees auch noch drei Wochen nach Putins Amtsantritt schloss Naval’nyj, die Einstellung seines Verfahrens habe Bestand. Er irrte sich. Als Antwort auf seinen Brief hob der Chef des Föderalen Ermittlungskomitees, Aleksandr Bastrykin, am 29. Mai die Einstellungsverfügung vom 10. April auf und wies das Ermittlungskomitee für den Volga-Bezirk an, die strafrechtliche Untersuchung des Falles fortzusetzen. Es sollte jedoch noch fast zwei Monate dauern, bis das Föderale Ermittlungskomitee sich jene neue juristische Konstruktion des Falles ausgedacht hatte, die schließlich im April 2013 zur Eröffnung des Prozesses in Kirov führte.

Den Startschuss dazu gab Bastrykin am 5. Juli 2012 auf einer Konferenz in St. Petersburg mit einer scharfen Rüge der bisherigen Behandlung Naval’nyjs durch seine Behörde:

„Ihr habt da einen Menschen mit dem Namen Naval’nyj. Warum habt Ihr das Strafverfahren eingestellt und die Führung davon nicht in Kenntnis gesetzt?[48] Das ganze Land redet darüber, [abgehörte] Verhandlungen [zwischen Belyj und Naval’nyj][49] sind veröffentlicht worden, aber außer Gebrumm haben wir nichts gehört. Bei Euch gab es eine Strafsache gegen diesen Menschen, und Ihr habt sie still und leise eingestellt. Für solche Sachen wird es keine Gnade geben. Wenn es Gründe gibt, eine Sache einzustellen, dann machen Sie Meldung; wenn Du schwach bist, Angst hast, mach’ Meldung! Wir werden helfen.“[50]

Bastrykin setzte dem Chef seiner Behörde im Gebiet Kirov eine Frist bis zum Jahresende, seine Position in der Sache zu ändern, andernfalls werde er gefeuert.

Am 31. Juli 2012 wurde Naval’nyj, Oficerov und Opalev förmlich die Beschuldigung eröffnet, als kriminelle Vereinigung Kirovles-Vermögen in großem Stile veruntreut zu haben (Art. 160 Abs. 4 StGB RF).[51] Die neue Version des „Verbrechens“ beförderte Opalev vom Zeugen zum Angeklagten. Sie setzte voraus, dass er seine in den bisherigen Verfahrensanläufen gemachten Aussagen widerrief und durch die Geschichte ersetzte, Naval’nyj habe ihn zum Mitglied der von ihm gebildeten kriminellen Gemeinschaft gemacht.[52] Da Opalev fürchten musste, wegen Misswirtschaft, Korruption und Kompetenzüberschreitung strafrechtlich belangt zu werden, war es der Ermittlungsbehörde ein Leichtes, ihn zur Kooperation mit ihr zu veranlassen. Opalev spielte mit, um Gefängnis oder Lager zu entgehen.[53]

Am 19. März 2013 gab das Ermittlungskomitee die Strafsache an die Generalstaatsanwaltschaft ab. Diese brauchte keine 24 Stunden für die Prüfung der 29 Aktenbände, denn schon am 20. März leitete sie die Sache an das Lenin-Rayon-Gericht der Stadt Kirov weiter und erhob Anklage. Am 17. April eröffnete Richter Sergej Blinov die Hauptverhandlung.

Wer jetzt noch nicht begriffen hatte, dass das Ermittlungskomitee mit Billigung Präsident Putins den Oppositionellen Naval’nyj allein aus politischen Gründen mit Hilfe fabrizierter strafrechtlicher Beschuldigungen bekämpfte, bekam dafür einen Beleg von unerwarteter Seite, nämlich vom offiziellen Sprecher des Föderalen Ermittlungskomitees. Vladimir Markin sagte am 12. April, also wenige Tage vor dem Prozessbeginn, der Izvestija in einem Exklusivinterview auf die Frage, ob die öffentliche Resonanz des Prozesses nicht mit einer politischen Motivation der Anklage zusammenhänge:

„Politik existiert in dieser Sache ausschließlich in Verbindung mit der Figur und den Aktionen des Beschuldigten. Von Seiten der Ermittlung geht es nur um die Erfüllung der Strafprozessordnung in Verbindung mit den festgestellten Tatsachen von Missbrauch. Wenn es nicht die von Naval’nyj aufgezwungene Politisierung (politizirovannostʼ) gäbe, dann gäbe es in der Sache keinerlei Politik. Im Gegenteil. Alle, darunter auch die Opposition, wären zufrieden, dass man einen weiteren Spitzbuben zur Räson gebracht hat.“[54]

Und auf die weitere Frage, ob es den Prozess gäbe, wenn darin nicht Naval’nyj figurierte, erklärte Markin:

„Möglich, dass die Sache nicht so schnell gekommen wäre, denn Zahl und Kräfte der Ermittler sind begrenzt. Bis zur Verfolgung einer banalen Veruntreuung mit „Aufteilung der Beute“ (raspilom) kann man nicht so schnell vordringen. Doch wenn der Figurant mit allen Kräften die Aufmerksamkeit auf sich zieht, man könnte sogar sagen, die Staatsmacht reizt (draznit), nach dem Motto ,seht mal, welch’ ein weißer Rabe ich bin‘, dann steigt das Interesse an seiner Vergangenheit und der Zug, ihn zurechtzustutzen, beschleunigt sich natürlich.“

Markin versuchte in dem Interview zwar den Eindruck zu erwecken, die Politisierung des Strafverfahrens sei allein Naval’nyj zuzuschreiben. Bei genauerem Hinsehen aber zeigt sich, dass es Naval’nyjs politische Aktionen gegen die Träger des „Systems Putin“ waren (und sind), die nicht nur zur Beschleunigung seiner strafrechtlichen Verfolgung geführt haben, sondern das Ermittlungskomitee überhaupt erst motivierten, seine Verfolgung zu initiieren. Markins blumige Sprache birgt auch die Leitidee in der Strategie des Kreml, Naval’nyj den Nimbus des kompromisslosen Korruptionsbe­kämpfers und Saubermanns zu nehmen, nämlich mit dem Instrument des Strafprozesses zu beweisen, dass Naval’nyj selbst bis zu den Ohren im Sumpf der Korruption stecke.[55]

Mit der Strategie sind Präsident Putin und der ihm direkt unterstellte Chef des Föderalen Ermittlungskomitees, Bastrykin, jedoch gescheitert. Gerade der Kirovles-Prozess liefert dafür den Beleg. Denn diese Strafsache war für die Kriminalisierung Naval’nyjs in jeder Hinsicht untauglich.[56] Das beginnt bereits bei den ausgesprochen bescheidenen Dimensionen des Falles: Erstens besaß Naval’nyj in Kirov keine hoheitlichen Anordnungsbefugnisse, sondern er war nur ehrenamtlicher Berater mit dementsprechend begrenztem Einfluss; zweitens war er am Geschäft mit Kirovles selbst nicht beteiligt; drittens war das Volumen des Geschäfts im Vergleich zum geschäftlichen Gesamtvolumen der KOGUP Kirovles, die allein 2009 einen Verlust von 180 Millionen Rubeln machte, ebenso gering wie der bei der VLK-GMBH verbleibende Gewinn von ca. 1,3 Millionen Rubeln vor Kosten und Steuern, d.h. von (damals) insgesamt ca. 40 000 US-Dollar, eine für die drei Angeklagten relativ geringe „Beute“, wenn das Geschäft illegal gewesen wäre.

Der entscheidende Einwand gegenüber der Tauglichkeit, Naval’nyj gerade mit dem Fall Kirovles „zur Räson zu bringen“ (Markin), ergibt sich aber aus der offenkundigen zivilrechtlichen Rechtmäßigkeit des Geschäfts und – natürlich – ganz besonders aus der Tatsache, dass Staatsanwaltschaft und Gericht nur um den Preis krasser Rechtsverletzungen und letztlich von Rechtsbeugung Naval’nyjs strafrechtliche Verurteilung erreichen konnten. Wie sehr Bastrykin persönlich darin verstrickt war, zeigt sich daran, dass er eigenhändig die rechtsstaatskonform getroffene, rechtmäßige Entscheidung der Kirover Ermittlungsbehörde, das Kirovles-Verfahren nach drei Jahren vergeblicher Aktivitäten (!) einzustellen, aufhob und seine Behörde dazu antrieb, sich bei ihrem weiteren Vorgehen hemmungslos und zynisch über Recht und Gesetz hinwegzusetzen.[57]

Der Prozess in der Strafsache Yves Rocher Vostok GmbH

Die Strafsache Yves Rocher Vostok GmbH ähnelt strukturell in vieler Hinsicht dem Kirovles-Fall. Das französische, weltweit tätige Kosmetikunternehmen Yves Rocher gründete 1990 eine Tochtergesellschaft in Moskau, die Iv Roše (Yves Rocher) Vostok GmbH [im Weiteren: Yves Rocher]. Sie eröffnete auf der Tverskaja ul. ihre erste Filiale in Russland. 2008 verfügte die Firma in Russland über 238 Boutiquen und 25 Salons in über 90 Städten, davon allein in Moskau über 40 Verkaufsstätten. Am 1. August 2008 traten Aleksej Naval’nyj und sein jüngerer Bruder Oleg zu Yves Rocher in Geschäftsbeziehungen. Die Brüder hatten im Mai 2008 die Fa. OOO Glavnoe Podpisnoe agenstvo (Hauptabonnementsagentur GmbH; im Weiteren: Glavpodpiska] mit Sitz in Moskau gegründet. Oleg Naval’nyj, der die Finanzakademie bei der Regierung Russlands absolviert hatte, war zu jener Zeit bei dem Föderalen Staatsunternehmen Počta Rossii (Post Russlands) angestellt, und zwar in einer ihrer Filialen als Abteilungsleiter für innere Postbeförderungen. Im Herbst 2012 wurde er Erster Stellvertretender Generaldirektor des Express Mail Service (EMS) und war für die Automatisierung der Sortierung von Briefen und Paketen zuständig. Ende Mai 2013 schied Oleg aus dem Dienst bei Počta Rossii aus.

Viele Abfertigungsfilialen der Počta Rossii waren vor allem in den Großstädten, darunter auch Jaroslavlʼ, überfordert. Sie konnten die Mengen der anfallenden Sendungen nicht oder nicht zeitgerecht bewältigen.[58] Es gab infolgedessen neben der Post eine ganze Reihe von nichtstaatlichen Beförderungsunternehmen. Oleg Naval’nyj hatte aufgrund seiner Arbeit bei der Post Einblick in diese Problematik. Das führte zu der Idee, mit der Firma Glavpodpiska, die die Brüder Naval’nyj eigentlich für Abonnementsdienstleistungen unter Nutzung des Internets gegründet hatten, in das Beförderungsgeschäft einzusteigen.

Mit Yves Rocher schloss Glavpodpiska einen Speditionsvertrag auf der Grundlage von Art. 801 ff ZGB RF. Sie übernahm die Verpflichtung, Waren an verschiedene, von Yves Rocher vorgegebene Bestimmungsorte und Kunden zu expedieren. Es ging in den bis 2012 bestehenden Geschäftsbeziehungen vor allem um die Strecken Jaroslavlʼ-Moskau (1187 Fuhren), Moskau-Jaroslavlʼ-Moskau (268 Fuhren) und St. Petersburg-Jaroslavlʼ (130 Fuhren).

Glavpodpiska führte die Warentransporte nicht selbst aus, sondern bediente sich dafür des Transportunternehmens Auto Saga GmbH, das bislang Fleisch von Moskau nach Jaroslavlʼ gebracht hatte. Das Geschäft kam zwischen ihnen zustande, weil die Wagen der Auto Saga GmbH auf dem Rückweg von Jaroslavlʼ nach Moskau bis dahin gewöhnlich leer gefahren waren. Nun transportierten sie auf dieser Strecke Yves Rocher-Waren. Das geschah auf der Grundlage von Beförderungsverträgen zwischen Glav­podpiska und Auto Saga GmbH gemäß Art. 785 ZGB RF. Als Beförderungspreise vereinbarten die Partner für die einfache Fahrt 20.000 Rubel und für die Hin- und Rückfahrt 34.407 Rubel. Das entsprach marktüblichen Preisen. Die weitaus längeren Transporte von St. Petersburg nach Jaroslavlʼ waren selbstverständlich teurer. Insgesamt zahlte Yves Rocher an Glavpodpiska für die zwischen 2008 und 2012 erbrachten Speditionsleistungen 55.184.767 Rubel. Ihrerseits zahlte Glavpodpiska an die Auto Saga GmbH vertragsgemäß für deren Beförderungsleistungen 31.598.750 Rubel.

Probleme hatte Glavpodpiska in ihren Beziehungen weder mit Yves Rocher noch mit der Auto Saga GmbH. Die Geschäfte wurden von allen Beteiligten zuverlässig ausgeführt. Umso überraschter waren die Brüder Naval’nyj, als am 13. Dezember 2012 das Föderale Ermittlungskomitee gegen sie ein Strafverfahren wegen Betruges in einem schweren Fall (Art. 159 Abs. 4 StGB RF) und wegen Geldwäsche in einem schweren Fall (Art. 1741 Abs. 4 StGB), nämlich als „organisierte Gruppe“ und „in besonders großem Umfang“, einleitete. Die Brüder wurden beschuldigt, Yves Rocher zwischen 2008 und 2012 einen Vermögensschaden in Höhe von 55.184.767 Rubeln zugefügt zu haben.

Ausgelöst wurde die Einleitung des Strafverfahrens durch eine Anzeige, die der Generaldirektor der Yves Rocher Vostok GmbH, Bruno Leproux, am 4. Dezember 2012 mit einem förmlichen Schreiben an den Chef des Föderalen Ermittlungskomitees, Aleksandr Bastrykin, erstattet hatte.[59] Die Anzeige richtete sich abstrakt gegen Personen, die durch Missbrauch des Vertrauens die Mitarbeiter von Yves Rocher überzeugt hätten, einen Vertrag über Gütertransportdienstleistungen mit Glavpodpiska abzuschließen. Durch sie sei die Firma Yves Rocher gezwungen worden, die Dienste von Glavpodpiska zu nutzen, „ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, einen anderen Kontrahenten zu nehmen und andere Preise zu vereinbaren“. „Infolge der Nutzung der Dienste der oben genannten Gesellschaft“, schloss Leproux seine Anzeige, „könnte der Yves Rocher Vostok GmbH zwischen 2008 und 2012 ein Schaden in großem Umfange entstanden sein.“

Wie alsbald ruchbar wurde, hatte Leproux die Anzeige nicht aus freien Stücken geschrieben, sondern unter massivem Druck von Beamten des Ermittlungskomitees.[60] Wohl deswegen blieb Leproux‘ Anzeige in zwei Punkten auffällig unbestimmt: Der Name Naval’nyj taucht nicht auf, und es bleibt offen, ob Yves Rocher durch Glavpodpiska tatsächlich geschädigt wurde. Diese Feststellung in die Hände des Ermittlungskomitees zu geben, scheute sich Leproux augenscheinlich, denn er erteilte wenig später, am 21. Dezember, dem für die Finanzverwaltung seines Unternehmens zuständigen Mitarbeiter, Kristian Mel’nik, den Auftrag, die Yves Rocher „aus dem Vertrag mit der Glavpodpiska GmbH zwischen dem 1.1.2008 und dem 31.12.2012 entstandenen Kosten festzustellen und mit den Preisen anderer Unternehmen zu vergleichen.“ Mel’nik legte den Bericht am 10. Januar 2013 vor, in dem er detailliert sämtliche Transportdienstleistungen auf den oben genannten und einigen weiteren Strecken mitsamt ihren Preisen auflistete. Er kam zu der oben genannten Gesamtsumme.[61] Mel’nik stellte fest, dass die mit Glavpodpiska vereinbarten Transportpreise gegenüber vergleichbaren Unternehmen zwischen vier und achtzehn Prozent niedriger waren und dass der Yves Rocher aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen weder ein Schaden entstanden noch ein Gewinn entgangen sei. Im Auftrage von Leproux teilte der Anwalt von Yves Rocher, V.A. Kodol, das Ergebnis des Berichts dem Ermittlungskomitee durch Schreiben seiner Kanzlei mit.[62]

Am 29. Oktober 2013 erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage gegen die Brüder Naval’nyj vor dem Gericht des Moskauer Stadtbezirks Zamoskvoreč’e. Sie lautete auf Betrug durch Vereinbarung (angeblich) erheblich überzogener Preise für die Vermittlungsleistungen der Glavpodpiska erstens zulasten der Firma Yves Rocher im Umfang von 26 Millionen Rubeln, und, damit verbunden, zweitens zulasten der Mnogoprofil’naja processingovaja kampanija (MPK) GmbH in Höhe von 3,8 Millionen Rubeln (Art. 159 Abs. 4 StGB RF sowie auf 21 Millionen Rubel wegen Geldwäsche (Art. 1742 Abs. 2 StGB RF).[63] Die Staatsanwaltschaft plädierte gegenüber Aleksej Naval’nyj auf zehn Jahre, gegenüber Oleg auf acht Jahre Freiheitsentzug.

Die Staatsanwaltschaft begründete die Strafbarkeit des Verhaltens der Brüder Naval’nyj damit, sie hätten durch Täuschung und durch Ausnutzung der amtlichen Stellung Olegs bei der „Post Russlands“ ihre beiden Vertragspartner, Yves Rocher und MPK GmbH, dazu gebracht, die Speditionsverträge mit ihrer Firma Glavpodpiska abzuschließen. Die vereinbarten Preise seien stark überhöht und lägen weit über den Marktpreisen für die erbrachten Leistungen. Außerdem seien die Vermittlungsdienste von Glavpodpiska überflüssig gewesen, denn die Firma habe selbst keine Warentransportleistungen erbracht. Sie sei von den Brüdern Naval’nyj nur eingeschaltet worden, um sich finanziell zu bereichern.

Alle diese Ansichten und Behauptungen der Staatsanwaltschaft sind unbegründet und unzutreffend. Erstens waren die von Glavpodpiska mit Yves Rocher und MPK GmbH abgeschlossenen Speditionsverträge von den Vorschriften des ZGB RF gedeckt, also zivilrechtlich nicht zu beanstanden, und zweitens erfüllt das Handeln der Brüder Naval’nyj nicht den Straftatbestand des Betruges und infolgedessen auch nicht der Geldwäsche, weil sie die Einnahmen legal erzielt hatten.

Was die zivilrechtliche Seite des Yves Rocher-Falles anbelangt, kann der Standpunkt der Staatsanwaltschaft, die Einschaltung bzw. Vermittlungstätigkeit von Glavpodpiska sei nicht berechtigt gewesen, nur als absurd bezeichnet werden, denn er steht in einem offenkundigen Widerspruch zu der Tatsache, dass das Zivilgesetzbuch solche Vermittlungsdienste im heutigen Wirtschaftsleben Russlands ausdrücklich vorsieht, regelt, damit legalisiert und legitimiert.

Die weitere Behauptung, die Brüder Naval’nyj hätten Yves Rocher und MPK GmbH de facto gezwungen, ihre Waren exklusiv über Glavpodpiska zu versenden, hat die Staatsanwaltschaft nicht belegen können. Aus dem zu den Prozessakten gegangenen förmlichen Bericht von Yves Rocher über ihre Geschäfte mit Glavpodpiska und aus den Zeugenaussagen ergibt sich vielmehr, dass sie ihren Warenversand über mehrere Unternehmen, darunter in erheblichem Umfang auch über die „Post Russlands“, abwickelte.[64]

Die Firma Glavpodpiska stand nicht nur auf dem Papier, sie war kein Scheinunternehmen, sondern hatte Personal und erledigte im gesamten Zeitraum die üblichen Geschäfte eines Speditionsunternehmens. Das ist durch Zeugenaussagen bestätigt worden.

Dass sich die Brüder Naval’nyj mit Glavpodpiska auf Jaroslavlʼ konzentrierten, war kein Zufall. Für den Warenversand bestand gerade dort ein drängender Bedarf, weil die Kapazität des Versandzentrums der „Post Russlands“ in der Stadt für dessen Bewältigung bei weitem nicht ausreichte. Leitende Angestellte der „Post Russlands“, die vor Gericht als Zeugen vernommen wurden, haben das bestätigt. Sie haben auch der aus der Luft gegriffenen, d.h. durch keine Tatsachen konkretisierten Unterstellung der Staatsanwaltschaft widersprochen, Oleg Naval’nyj habe eine Anhebung der Kapazitäten in Jaroslavlʼ absichtlich verhindert.[65] Das sei unmöglich gewesen, denn er habe keine entsprechende Machtposition in der „Post Russlands“ besessen.

Wie im Falle von Kirovles ignorierte die Staatsanwaltschaft nicht nur die zivilrechtliche Rechtmäßigkeit der Geschäfte von Glavpodpiska, sondern sie stellte sie auch zu Unrecht als strafbare Handlungen – Betrug und Geldwäsche – hin.

Die Brüder Naval’nyj haben Vermögensgegenstände ihrer beiden Vertragspartner, Yves Rocher und MPK GmbH, nicht „entwendet“. Die Speditionsverträge erfüllen keines der Merkmale der oben bei der Darstellung des Kirovles-Falles zitierten Legal­definition von chiščenie (Anmerkung zu Art. 158 Abs. 4 StGB). Es fehlte offenkundig bereits an der „Wegnahme“, denn weder der Firma Yves Rocher noch der MPK GmbH ist gegen oder ohne ihren Willen die tatsächliche Herrschaft über ihre Waren entzogen worden. Diese wurden vielmehr auf vertraglicher Grundlage, also einvernehmlich, versandt. Anhaltspunkte dafür, dass die Speditionsverträge „rechtswidrig“ waren, liegen nicht vor. Ebenso wenig haben die Brüder Naval’nyj etwas „unentgeltlich“ aus den Geschäften erlangt, denn Glavpodpiska ist für ihre nachweislich erbrachten Speditionsleistungen vertragsgemäß bezahlt worden.

Unbegründet ist schließlich die Behauptung der Staatsanwaltschaft, die Brüder Naval’nyj hätten den Vertragspartnern mit den Speditionsverträgen einen „Schaden“ zugefügt. Die Leitung von Yves Rocher hat ausdrücklich und glaubhaft, untermauert durch eine vollständige Auflistung ihrer Geschäfte mit Glavpodpiska, dargelegt, dass das Speditionsunternehmen der Brüder Naval’nyj kostengünstiger als die Konkurrenz, unter Einschluss auch der „Post Russlands“, gewesen sei. Allein schon aus diesem Grunde war die Anklage wegen Betruges unbegründet! Gleiches gilt für das Geschäft mit der MPK GmbH. Die in der Firma als Leitende Ökonomin (staršij ėkonomist) tätige Natal’ja Berezovskaja erklärte im Zeugenstand,

„dass wir den Kontrakt mit Glavpodpiska freiwillig geschlossen haben, dass mit den Preisen alle zufrieden waren, ich einen Schaden nicht erkennen kann und nicht verstehe, warum dieser Strafprozess überhaupt angestrengt worden ist.“[66]

Ebenso wie im Fall Kirovles ignorierte das Gericht diese Aussagen, obwohl sie für die strafrechtliche Würdigung der Geschäfte der Brüder Naval’nyj essentiell waren; und auch in diesem Falle verzichtete das Gericht darauf, zur Klärung der Frage des Schadens Bruno Leproux als Zeugen zu laden, obwohl die Verteidigung das beantragt hatte. Zwar war Leproux inzwischen als Direktor von Yves Rocher Vostok abgelöst worden, aber 2014 Geschäftsführer der russischen Tochtergesellschaft der Fa. Île de Beauté geworden, und hatte seinen Wohnsitz in Moskau.[67]

Es liegt auf der Hand, weswegen die Richterin Elena Korobčenko die eindeutigen Beweise ignorierte: Hätte sie ihr Amt als Richterin, die Prinzipien und Maximen des Strafprozesses, insbesondere die Unschuldsvermutung (Art. 49 Abs. 1 Verfassung RF; Art. 14 Abs. 1 StPO RF) und die Normen richterlicher Ethik ernst genommen, dann hätte sie die Brüder Naval’nyj unbedingt freisprechen müssen.

Zweifellos hätte sie sich dann allerdings den Zorn der mächtigen Vorsitzenden des Moskauer Stadtgerichts, Ol’ga Egorova, des Chefs des Föderalen Ermittlungskomitees, Aleksandr Bastrykin, und Präsident Putins zugezogen, und Elena Korobčenko hätte gewiss in überschaubarer Zeit ihr Richteramt im attraktivsten Stadtbezirk Moskaus verloren. Die Staatsanwaltschaft hätte Berufung beim Moskauer Stadtgericht eingelegt, und spätestens dort wären dann die Brüder Naval’nyj verurteilt worden. Richterin Korobčenko zog es bei dieser Sachlage verständlicherweise vor, sich für ihr persönliches Interesse, also für die Erhaltung ihres Dienstpostens und damit gegen Verfassung und Gesetz, zu entscheiden.

Die Urteilsverkündung, die ursprünglich am 15. Januar 2015, also unmittelbar nach den Neujahrs- und Weihnachtsfeiertagen stattfinden sollte, wurde offensichtlich zur Eindämmung der dann verstärkt zu erwartenden Proteste auf den 30. Dezember 2014, also unmittelbar vor den Beginn der auch in Russland vom Privatleben beherrschten Feiertage, vorgezogen.[68] Der Inhalt des Urteils stimmt zwar mit der Falldarstellung der Staatsanwaltschaft vollständig und über weite Strecken sogar wörtlich, bis zu Rechtschreibfehlern, mit der Anklageschrift überein,[69] unterscheidet sich von ihr jedoch wesentlich durch den angewendeten Straftatbestand und die Höhe der verhängten Strafen. Im Unterschied zur Staatsanwaltschaft qualifizierte das Gericht nämlich das Tatgeschehen nicht als gewöhnlichen Betrug (Art. 159), sondern als „Betrug in der Sphäre der unternehmerischen Tätigkeit“ (Art. 1594 StGB), dessen Strafrahmen aus wirtschaftspolitischen Gründen milder als der Grundtatbestand des Verbrechens ist. Die Höchststrafe beträgt im Falle eines vom Gericht festgestellten besonders großen Schadens nicht zehn, sondern nur fünf Jahre Freiheitsentzug (Abs. 3). Infolgedessen blieb das Gericht sehr weit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen: Aleksej Naval’nyj erhielt dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug auf Bewährung, Oleg dasselbe Strafmaß, jedoch ohne Bewährung. Noch im Gerichtssaal wurde Oleg verhaftet und in das Moskauer Butyrka-Gefängnis gebracht. Das Gericht begründete das unterschiedliche Strafmaß nicht. Das Gesetz (Art. 73 Abs. 2 StPO RF) gestattet ihm, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, wenn die gesellschaftliche Gefährlichkeit der Tat weniger schwer erscheint und die Persönlichkeit des Täters eine mildere Einschätzung zulässt. Wieso das Gericht solche Gesichtspunkte angesichts der Aleksej Naval’nyj vom Kreml zugeschriebenen besonderen politischen Gefährlichkeit berücksichtigen konnte, kann wohl nur mit einem politischen Kalkül der im Föderalen Ermittlungskomitee sitzenden Regisseure des Prozesses erklärt werden.

Schlussfolgerungen

Beide Strafverfahren gegen Naval’nyj folgten demselben Schema: Die Strafverfolgungsbehörden und die ihnen folgenden Gerichte deuten alltägliche Geschäfte auf dem Gebiet der Wirtschaft, welche Unternehmen, ausgehend von den Grundsätzen der Vertragsfreiheit und der Privatautonomie, nach den Bestimmungen des Zivilrechts vereinbart und vertragsgemäß erfüllt haben, in kriminelle Vergehen um. Anklageschriften und Strafurteile beschreiben das unternehmerische Streben nach wirtschaftlichen Vorteilen und Gewinn sowie die zu zivilrechtlichen Verträgen führenden Willenserklärungen der Kontrahenten von vornherein als ein Handeln mit dem Vorsatz, sich rechtswidrig und eigennützig zum Schaden anderer Subjekte zu bereichern. Geschäftsbeziehungen im Dreieck von Warenproduzent, Speditions- und Logistikunternehmen, Handelsvertreter, Subunternehmer sowie Käufer und Empfänger von Waren werden von den Strafverfolgern und Gerichten kriminalisiert, gewöhnliche Vertragspartner als „kriminelle Gruppe“ oder „Vereinigung“ eingestuft, die Gewinnerzielung, Merkmal unternehmerischer Tätigkeit in der Marktwirtschaft schlechthin, delegitimiert und als kriminelle Schadenszufügung denunziert.

Es liegt auf der Hand, dass mit einem solchen „bösen“, strafrechtlichen Blick der ganz und gar zivilrechtliche Charakter, die privatrechtliche Legitimität und Legalität von unternehmerischen Geschäften gänzlich aus dem Blick geraten. Aber nicht nur das: Die Strafverfolgungsorgane und Gerichte erkennen nicht oder ignorieren bewusst, dass sie mit der künstlichen, konstruierten Kriminalisierung zivilrechtlicher Rechtsbeziehungen die Verfassung Russlands sowie grundlegende Bestimmungen des Zivilgesetzbuches Russlands verletzen. Was die Verfassung anbelangt, verletzen sie insbesondere Art. 34 Abs. 1:

„Jeder hat das Recht auf die freie Nutzung seiner Fähigkeiten und seines Vermögens zum Zwecke unternehmerischer und sonstiger vom Gesetz nicht verbotener wirtschaftlicher Tätigkeit.“

Was aus diesem Grundrecht für das Wirtschaftsleben und den Privatrechtsverkehr im postkommunistischen Russland folgt, formulieren Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 des ZGB wie ein Manifest über die Grundlagen der Zivilgesellschaft:

„Die Zivilrechtsgesetzgebung gründet sich auf die Anerkennung der Gleichheit der von ihr geregelten Rechtsverhältnisse, (die Anerkennung) der Unantastbarkeit des Eigentums, der Vertragsfreiheit, der Unzulässigkeit der willkürlichen Einmischung von irgendjemandem in die privaten Angelegenheiten, der Notwendigkeit einer ungehinderten Ausübung der zivilen Rechte und der Gewährleistung der Wiederherstellung von verletzten Rechten und ihres gerichtlichen Schutzes.

„Bürger (natürliche Personen) und juristische Personen erwerben und üben ihre zivilen Rechte nach Maßgabe ihres Willens und in ihrem Interesse aus. Sie sind frei bei der Festlegung ihrer Rechte und Verpflichtungen auf der Grundlage eines Vertrages und bei der Bestimmung beliebiger, nicht im Widerspruch zur Gesetzgebung stehender Vertragsbedingungen.“

Ausgerechnet Strafverfolgungsorgane und Gerichte, die in Russland offiziell unter dem Begriff der „Rechtswahrungsorgane“ (pravoochranitelʼnye organy) zusammengefasst werden, haben die von der Verfassung und den Grundlagen des Zivilrechts uneingeschränkt legitimierte Legalität der Geschäfte Aleksej Naval’nyjs und seiner mitverurteilten Geschäftspartner ignoriert. Das geschah bewusst, denn die Verteidiger Naval’nyjs haben in den Verhandlungen auf die verfassungsrechtlichen und zivilrechtlichen Garantien und deren Verletzung durch die Behörden und Gerichte nachdrücklich hingewiesen. Gleichwohl haben nicht nur die unteren Rayonsgerichte sich darüber hinweggesetzt, sondern auch die Berufungsgerichte und das Oberste Gericht Russlands. Eine so offenkundig dreiste und zynische Verletzung von tragenden Rechtsgrundlagen des Staates verstößt gleich in mehrfacher Hinsicht auch gegen das geltende Strafrecht Russlands. Verletzt ist Art. 299 StGB, der die bewusste Heranziehung eines Unschuldigen zur strafrechtlichen Verantwortung mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren ahndet. Die Gerichte haben darüber hinaus bewusst rechtswidrige Strafurteile gefällt und damit sich der Rechtsbeugung in mehreren Fällen schuldig gemacht (Art. 305 StGB).

Die vorausgegangenen Analysen des Kirovles- und des Yves Rocher-Falles lassen keinen Zweifel daran zu, dass die Richterinnen und Richter diese kriminellen Taten nicht aus freien Stücken begangen haben, sondern auf Weisung und auf Druck der jeweiligen Gerichtsvorsitzenden, letztlich aber mit Wissen und Willen des an der Strafverfolgung Aleksej Naval’nyjs aus rein politischen Gründen interessierten Präsidenten Putin.

Die dargestellten Strafprozesse und Strafurteile verstoßen so offensichtlich, rücksichtslos und zynisch gegen die Verfassung, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und das Zivilgesetzbuch Russlands, dass das nicht ohne ernste und schwerwiegende Auswirkungen und Folgen für das Wirtschaftsleben in Russland, für seine noch junge und ungefestigte marktwirtschaftliche Ordnung und für die Unternehmerschaft des Landes insgesamt bleiben kann und wird. Denn wenn es so leicht ist, Unternehmer wegen von ihnen abgeschlossener alltäglicher Rechtsgeschäfte unter schreiender Verletzung von Verfassung, Gesetz und Recht, allein aus politischen Gründen, hinter Gitter zu bringen, dann kann sich in Russland niemand und insbesondere kein Unternehmer mehr vor der Willkür des staatlichen Repressionsapparates sicher fühlen. Sie sind letztlich schutzlos. Welchen Schaden diese Urteile der Wirtschaft Russlands zufügen, kann man nur ahnen. Sie haben negative Wirkungen vor allem auf kleine und mittlere Unternehmen, die wirtschaftlich und politisch zu schwach sind, um sich gegen willkürliche Nachstellungen, Begehrlichkeiten und Intrigen von Seiten mächtiger Akteure in Bürokratie, Justiz und Sicherheitsdiensten zu schützen. Sie schaden dem Image Russlands als Wirtschaftsstandort und bestätigen vollauf das nicht nur im westlichen Ausland, sondern auch und gerade in Russland selbst gängige Urteil, dass es in dem Lande keine Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit gebe, sondern der Stärkere, der Mächtigere sich im Falle von Interessenkonflikten durchsetze. Mit Strafurteilen wie denen gegen Naval’nyj macht der russländische Staat selbst die schärfste und wirkungsvollste Propaganda, um ausländische Unternehmen und Unternehmer von Investitionen in Russland abzuhalten. Er zerstört oder lässt gar nicht erst entstehen, was für die Einwerbung von Auslandsinvestitionen nach internationaler Erfahrung am allerwichtigsten ist: das Vertrauen in den Schutz der Unternehmerfreiheit und des Eigentums gegen willkürliche Angriffe, Übergriffe und Eingriffe von Seiten politisch mächtiger Persönlichkeiten, Gruppen oder Institutionen aus dem gesellschaftlichen oder staatlichen Raum. Dagegen würde ihn nur ein stabiler, für Vorhersehbarkeit und sichere Rahmenbedingungen sorgender Rechtsstaat sichern. Vladimir Putin hat mit seinem „System“ dessen in den 1990er Jahren zaghaft gewachsenen Pflänzchen jedoch seit der Zerschlagung des Jukos-Konzerns und den Strafprozessen gegen Michail Chodorkovskij und Platon Lebedev schrittweise, bis auf schwache Reste, zertreten. In Russland greift seither wieder ein Rechtsnihilismus um sich, den man nach dem Untergang der Sowjetunion auf dem Rückzug wähnte. Sein Ungeist spricht aus jeder Zeile der Anklageschriften und Strafurteile gegen Naval’nyj. Wie Russland sich unter solchen Bedingungen zu einem Land mit einer modernen attraktiven und produktiven, international konkurrenzfähigen Wirtschafts- und Rechtsordnung entwickeln soll, ist kein Rätsel, sondern eine rhetorische Frage.

Otto Luchterhandt, in: OE, 1-2/2015, S. 95-124


[1] Treffend die Charakterisierung von Mischa Gabowitsch: Putin kaputt!? Russlands neue Protestkultur. Berlin 2013, S. 119.

[2] NAROD ist die Abkürzung von „Nacional’noe Russkoe Osvoboditel’noe Dviženie“ (Nationale Russische Befreiungsbewegung). Klein geschrieben bedeutet es zugleich „Volk“.

[3] Zu Naval’nyjs politischem Profil: Aleksej Naval’nyj, Boris Akunin: Das Jahr des Drachen. Heikle Fragen zur Zukunft Russlands, in: OE, 1/2012, S. 57–73, sowie das „Manifest der Bewegung NAROD“ , in: ebd., S. 75–78.

[4] Benno Ennker: Russland in Bewegung. Die alte Ordnung und die neuen Dekabristen, in: OE, 1/2012, S. 41–55, hier S. 52.

[5] Zu dieser juristisch zwar absurden, machtpolitisch aber wohlberechneten Konstruktion zur Kontrolle der Kreml-Partei und insbesondere ihrer Duma-Fraktion durch Ex-Präsident Putin nach seinem Wechsel in das Amt des Ministerpräsidenten: Otto Luchterhandt: Russlands „Tandemokratie“ unter Putin und Medvedev: Co-Habitation oder Provisorium? In: Abhandlungen der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft (BWG), Band LXIII, Braunschweig 2011, S. 167–208, hier vor allem S. 176ff.

[6] Aleksandr Kynev: Kontrollverlust, Manipulation, Protest. Die Dumawahlen 2011 in Russland, in: OE, 1/2012, S. 25–40, S. 34f. – Julian Hans: Um „Einiges Russland“ steht es schlecht. Süddeutsche Zeitung, 13.6.2013: <www.sueddeutsche.de/politik/neue-partei-in-russland-putin-gruendet-seinen-eigenen-wahlverein-1.1695387-2>.

[7] Gabowitsch, Putin kaputt!? [Fn. 1], S. 119ff.

[8] Julija Latynina: Bastrykin – novoe lico „Iv Roše“, in: Novaja gazeta (NG), 13.2.2013, S. 3.

[9] Reportage vom Termin der Urteilsverkündung: Evgenij Fel’dman: Posadka prezidenta, in: NG, 19.7.2013, S. 1–3; Vorbericht: NG, 17.7.2013, S. 1–3.

[10] Dazu vor der Entscheidung Andrej Kolesnikov: Naval’nyj nužen Sobjaninu, in: NG, 10.7.2013.

[11] Anklageschrift vom 17.1.2013 als Scan <http://navalny.livejournal.com/788038.html>.

[12] Galina Michaleva: Rossijskie partii v kontekste transformacii. Moskva 2009, S. 253ff.

[13] Nikita Belych: „Nikakogo raspila točno tut ne bylo“, in: NG, 4.7.2012, S. 2.

[14] Evgenij Fel’dman: Svežie podrobnosti suda nad Naval’nym, in: NG, 31.5.2013, S. 6 (Zeugenaussage von Konstantin Arzamascev, Berater von Gouverneur Belych).

[15] Liefervertrag 01/2009. Punkt 1.3. des Vertrages lautet: „Die Anlagen zu dem Vertrag werden von den Seiten unterzeichnet und sind integraler Teil des vorliegenden Vertrages. Die Anlagen enthalten Angaben über die Bezeichnung, die Menge, den Preis, die Bedingungen und die Lieferfristen der Waren, die Art des Transports und die Regionen der Lieferung. Die Anlagen können auch andere zusätzliche Angaben enthalten.“ Insgesamt wurden 36 Anlagen zu dem Rahmenvertrag von den Partnern unterschrieben, also vertraglich vereinbart, d.h. für jeden Holz- und Sägereibetrieb der KOGUP Kirovles eine.

[16] Sie sind in der Anklageschrift [Fn. 11] und im Urteil aufgelistet.

[17] In der Anklageschrift taucht neben der genannten Summe noch der Betrag von 16.003.000,00 Rubeln auf. Der Widerspruch bleibt unaufgelöst.

[18] Irek Murtazin: I vse že obvinjaemyj, in: NG, 1.8.2012, S. 5.

[19] Aleksij Sidorov: Čem dal’še v les, tem bol’še arbitraža, 13.5.2010, <newsler.ru /ekonomia/2010/05/13/les>.

[20] Art. 34 Abs. 1 lautet: „Jeder hat das Recht auf freie Nutzung seiner Fähigkeiten und seines Vermögens zu unternehmerischer und zu anderer nicht durch Gesetz verbotener wirtschaftlicher Tätigkeit.“ Art. 35 Abs. 2 lautet: „Jeder ist berechtigt, Vermögen allein oder gemeinsam mit anderen zu Eigentum zu haben, zu nutzen und darüber zu verfügen.“

[21] Die Verpflichtung „ausschließlich auf ihre Kosten“ steht nicht in dem Vertrag, sondern wurde von der Staatsanwaltschaft „interpretierend“ hinzugefügt.

[22] Anklageschrift [Fn. 11].

[23] Punkt 24 Abs. 2 des Plenarbeschlusses des Obersten Gerichts Russlands 27.12.2007, in: Bjulleten’ Verchovnogo Suda RF 2/2008, <www.supcourt.ru/vscourt_detale.php?id=5215>.

[24] A.Ė. Žalinskij, in: Ders. (Red.): Kommentarij k ugolovnomu kodeksu Rossijskoj Federacii Moskva 32010, S. 461f.

[25] Vgl. das oben gebrachte Zitat aus der Anklageschrift [Fn. 11].

[26] Zutreffend H.-J. Schramm: Kommentierung von Art. 8, in: Bernd Wieser (Hg): Handbuch der russischen Verfassung. Wien 2014, S. 104f.

[27] V.V. Sverčkov, in: V.T. Tomin, V.V. Sverčkov (Red.): Kommentarij k ugolovnomu kodeksu Rossijskoj Federacii. Moskva 62010, S. 520 (Kommentierung des Art. 158).

[28] Punkt 27 des Beschlusses des Plenums des Obersten Gerichts RF vom 27.12.2007, in: Bjulleten’ Verchovnogo Suda RF 2/2008.

[29] Tamara G. Morščakova, Kommentierung zu Art. 54, in: V.D. Zor’kin (Red.): Kommentarij k Konstitucii Rossijskoj Federacii. Moskva 22011, S. 465–467. – Ch.B. Šejnin, Kommentierung zu Art. 54, in: L.V. Lazarev (Red.): Kommentarij k Konstitucii Rossijskoj Federacii. Moskva 32009, S. 316–321.

[30] Otto Luchterhandt: Verhöhnung des Rechts. Der zweite Strafprozess gegen Michail Chodorkovskij und Platon Lebedev, in: OE, 4/2011, S. 3–42, hier S. 33.

[31] Ekaterina Fomina: Srok iz lesu vyšel? In: NG, 1.10.2012, S. 3.

[32] <www.newsler.ru/incidents/2012/12/24/opalev/24>.

[33] Anklageschrift [Fn. 11], S. 12.

[34] E.A. Doli, Kommentar zu Art. 90, in: V.M. Lebedev, V.B. Bož’ev (Red.): Naučno-praktičeskij kommentarij k Ugolovno-processual’nomu kodeksu Rossijskoj Federacii. Moskva 22004, S. 222. – K.B. Kalinovskij: Kommentar zu Art. 90 StPO RF, in: A.V. Smirnov (Red.): Kommentarij k Ugolovno-processual’nomu kodeksu Rossijskoj Federacii. Postatejnyj. Moskva 62012, <http://kalinovsky-k.narod.ru/p/kom-5/ kom-6.html>. – Kommentar zu Art. 90 StPO RF, Forleks. Juridičeskaja kampanija, <www.pravo174.ru/kommupk4.php>.

[35] Leonid Nikitinskij: Kto v les, kto, in: NG, 15.4.2013, S. 14/15.

[36] <www.bbc.co.uk/russian/russia/2013/10/131016_navalny_kirovles_appeal>.

[37] <http://rapsinews.ru/tags/tag_Kirovskijj_oblastnojj_sud/>.

[38] <http://rusplt.ru/news/evropeyskiy-sud-prinyal-k-rassmotreniyu-jalobu-navalnogo-po-delu-kirovlesa-216748.html>, <http://rapsinews.ru/international_news/20141031/272506207.html>.

[39] <http://rapsinews.ru/judicial_news/20141215/272779547.html>.

[40] Vice-gubernator vzjal delo Naval’nogo na sebja. Gazeta.ru 28.6.2011, <www.gazeta.ru/ politics/2011/06/28_a_3678361.shtml>. Karnauchov kehrte im Mai 2010 nach Moskau zurück, leitete dort zunächst die Vertretung des Gebiets Kirov bei der Russländischen Föderation und wurde im September 2011 Vizegouverneur des Gebiets Kaliningrad.

[41] <http://lenta.ru/news/2011/03/15/nocase>.

[42] Ebd.

[43] Kopie der Einstellungsverfügung als Scan: <http://navalny.livejournal.com/707461.html>.

[44] Evgenij Fel’dman: Navalʼnyj – sudʼe: „Dlja Vas administracija prezidenta – načalstvo?“, in: NG, 19.6.2013, S. 8.

[45] Maria Lipman: Doppelte Polarisierung. Russlands gespaltene Gesellschaft, in: OE, 6–8/2012, S. 9–22, hier S. 20f.

[46] Otto Luchterhandt: Aktuelle Probleme bei der Menschenrechtsverwirklichung in Russland, in: Vladimir I. Fadeev, Carola Schulze (Hg.): Verfassungsentwicklung in Deutschland und Russland. Potsdam 2014, S. 114–138, S. 132ff.

[47] <www.newsru.com/russia/28may2012/navalny.html>.

[48] Das traf nicht zu, denn die SKRF-Zentrale war laufend von unten informiert worden.

[49] Die von Hackern mitgeschnittenen Gespräche stammten aus Belyjs Zeit als SPS-Parteivorsitzender, also vor seinem Wechsel nach Kirov.

[50] <http://piter.tv/event/Posle_vivolochki_Bastriki/>, <www.ntv.ru/novosti/310333/>.

[51] Irek Murtazin: I vse že obvinjaemyj, in: NG, 1.8.2012, S. 5.

[52] Zu dieser Volte Boris Bronštejn: Zaščita gotova k nastupleniju, in: NG, 17.4.2013, S. 5.

[53] In der Beweisaufnahme hinterließ Opalev einen jämmerlichen Eindruck; Evgenij Felʼdman: „Vaša čestʼ“, davajte sygraem v ėtu igru, in: NG, 26.4.2013, S. 6.

[54] Vladimir Markin: Naval’nyj smožet borot’sja s korrupciej i iz tjurmy, <http://izvestia.ru/news/548376>.

[55] Einen Überblick über die gegen Naval’nyj fabrizierten Verfahren gibt: Julija Latynina: Bastrykin – novoe lico ,Iv Rošeʻ, in: NG, 13.2.2015, S. 3.

[56] Es war daher kein Zufall, dass die von der Staatsanwaltschaft aufgebotenen Zeugen mit ihren Aussagen fast durchweg de facto die Positionen der Verteidigung stärkten; Evgenij Fel’dman: „Vaši svideteli ničego ne pomnjat!“, in: NG, 17.5.2013, S. 3–4.

[57] Michael Ludwig: Aleksandr Bastrykin. Unangreifbar, in: FAZ, 19.7.2013, S. 12. – Zu Bastrykin auch den Eintrag in wikipedia, <https://ru.wikipedia.org/>.

[58] Irek Murtazin: „Iv Roše“ posadit v Rossii, in: NG, 6.2.2013, S. 3.

[59] Faksimile der Anzeige in: NG, 8.2.2013, S. 2. Diese Veröffentlichung löste unter Yves Rocher-Kunden wütende Reaktionen gegen Leproux aus, in: NG, 8.2.2013, S. 2; zur Reaktion in Frankreich: Aleksandr Mineev: „Iv Roše“: teper’ trudno otmyt’sja, in: NG, 18.2.2013, S. 9.

[60] Murtazin, „Iv Roše“ posadit [Fn. 58].

[61] Der Bericht im Anhang zum Schreiben des Anwalts V.A. Kodol an das Ermittlungskomitee Russlands vom 11.2.2013: <www.delo.navalny.ru/staticscan/8735eac42321.pdf>.

[62] Ebd.

[63] Brat’jam Naval’nym pred”javleno okončatel’noe obvinenie po delu „Iv Roše“. Kommersant”, 29.10.2013, <www.kommersant.ru/doc/2331419>. – V otnošenie Brat’ev Naval’nych vozbuždeno novoe ugolovnoe delo. Kommersant”, 18.4.2013, <www.kommersant.ru/Doc/ 2173124 >.

[64] Faksimile der Anzeige in: NG, 8.2.2013, S. 2 [Fn. 59] und Bericht im Anhang zum Schreiben des Anwalts V.A. Kodol an das Ermittlungskomitee Russlands vom 11.2.2013 [Fn. 61].

[65] Pelagija Beljakova: Repressivnye metody uže ne rabotajut, in : NG, 12.11.2014, S. 17.

[66] Zit. nach <www.delo.navalny.ru>. Sinngemäß äußerte sich der Direktor der „MPK GmbH“, Sergej Šustov, im Zeugenstand, <www.delo.navalny.ru>.

[67] Irek Murtazin: Ugolovno-Naval’nyj kodeks, in: NG, 15.1.2015, S. 7–8.

[68] Nawalny außer Gefecht, in: Neue Zürcher Zeitung, 3.1.2015, S. 3. Im Prinzip geschah das Gleiche mit dem Urteil im zweiten Strafprozess gegen Chodorkovskij und Lebedev. Dazu Luchterhandt, Verhöhnung [Fn. 30], hier S. 17.

[69] Irek Murtazin: Fleš-prigovor, in: NG, 26.1.2015, S. 2–3.