Die Täter, die Opfer und die Kunst
Rückblick auf den nationalsozialistischen Raubzug
Volltext als Datei (PDF, 251 kB)
Abstract in English
Abstract
Zwischen 1933 und 1945 wurden zunächst in Deutschland, dann in ganz Europa Kunstwerke, Bücher und Archivalien aus privatem wie öffentlichem Besitz abgepreßt, „arisiert“, „sichergestellt“, geraubt. Spezielle Ämter und Organisationen waren damit befaßt. Zu den Opfern der Raubzüge zählten politische Gegner: Gewerkschafter, Sozialisten, Freimaurer, Kirchen. Besonders brutal wurde die jüdische Bevölkerung ausgeraubt. Mit dem Überfall auf Polen und dem Einmarsch in die Sowjetunion begann die Beraubung der als „rassisch minderwertig“ eingestuften osteuropäischen Völker. Die nationalsozialistischen Kulturgutraubzüge sind nicht nur Gegenstand historischer Forschung, sie belasten die europäische Verständigung bis heute.
(Osteuropa 1-2/2006, S. 722)
Read this article's international version:
Perpetrators, victims, and art
Volltext
Aus·Anlaß des 60. Jahrestags erinnerten im Jahr 2005 in Berlin zwei große Ausstellungen an das Ende des Zweiten Weltkriegs und die Nachkriegszeit. Sie zielten darauf, im Bewußtsein zu bewahren, mit welcher Situation Deutschland und ganz Europa am Ende des Zweiten Weltkriegs konfrontiert waren: 55 Millionen Menschenopfer waren zu beklagen, darunter 25 Millionen Zivilisten; zahllose Städte waren zu mehr als fünfzig Prozent zerstört; Hunger war allgegenwärtig. Beide Ausstellungen begannen mit Bildern und Informationen zu Nationalsozialismus und Verfolgung. Eine der Bilderreihen zeigte auch den „legalisierten“ Raub jüdischen Besitzes durch den nationalsozialistischen deutschen Staat. Ein Nachrichtenblatt für die deutsche Bevölkerung vom 9. Mai 1945 benannte einen der großen privaten Kunsträuber der NS-Zeit, Generalgouverneur Dr. Hans Frank, und zitierte eine TASS-Meldung vom 6. Mai 1945: Im Hause Franks wurden Bilder und andere Kunstgegenstände in einem Gesamtwert von 12,5 Millionen Pfund Sterling vorgefunden, die er in Warschau zusammengeraubt hatte. Die ausgewählten Bilder und Informationen rissen eine der bis heute folgenreichen Facetten nationalsozialistischer Politik an: die Raubzüge der Nationalsozialisten, die zunächst in Deutschland, ab 1939 in ganz Europa auf die skrupellose Aneignung von Kulturgütern zielten. Der Raub von Kulturgütern bildete – insbesondere wegen der eingangs genannten Zahlen der menschlichen Opfer – kein Hauptthema bei der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Gleichwohl stehen diese Raubzüge zunehmend im Zentrum bibliotheks-, kunst-, archiv- und zeithistorischer Forschung. Zur Forschungssituation Als Folge dessen, daß es nicht die Deutschen, sondern die Alliierten waren, welche die Folgen des nationalsozialistischen Kulturgutraubes zu minimieren suchten, stammen die ersten Auseinandersetzungen mit dem Thema aus dem englischsprachigen Raum. Sie betrafen die Auffindung, Zusammenführung und Rückgabe möglichst vieler der geraubten Werke an ihre Eigentümer. Für die beiden deutschen Staaten schien das Thema in ihren Gründungsjahren nicht relevant. Erst zwei Jahrzehnte nach Kriegsende erschien eine Publikation, – bemerkenswerterweise gleichzeitig im Henschelverlag in Ostberlin und im Münchner Verlag Ackermann. Ebenso bemerkenswert ist, daß sie die Verluste deutscher Museen dies- und jenseits der Grenze dokumentierte. Im Mittelpunkt des Interesses deutscher Museen standen damit die eigenen Verluste. Bereits 1963 war allerdings – ebenfalls – im Henschelverlag Ruth und Max Seydewitz’ Buch Die Dame mit dem Hermelin erschienen. Im ideologischen Kontext des erklärten Antifaschismus der DDR, der eine eigene Verantwortung für die Zeit vor 1945 kaum reflektierte, bot das populärwissenschaftliche Buch ohne genaue Quellenangaben einen Überblick über die Raubzüge der Nationalsozialisten, verdeutlichte deren umfassenden, europaweiten Charakter und beschrieb die Rolle einzelner Akteure – von Reichsführer SS Heinrich Himmler, Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop, Reichsleiter Alfred Rosenberg bis zur „Forschungs- und Lehrgemeinschaft ‚Das Ahnenerbe‘“. 1972 ließen Ruth und Max Seydewitz eine weitere Publikation zu dem Thema folgen. Übersetzungen machten beide Bücher im sozialistischen Ausland bekannt. In den von den Raubzügen der Nationalsozialisten betroffenen Ländern blieb die Erinnerung an die Verluste lebendig, die Auseinandersetzung mit dem Thema intensiv. Sie wurde jedoch von den ideologischen Entwicklungen des Ost-West-Konflikts überschattet. Polnische Kunsthistoriker und Bibliothekare hatten bereits kurz nach Kriegsbeginn damit begonnen zu erfassen, welche Kulturgüter von den Deutschen „sichergestellt“, das heißt geraubt und abtransportiert worden waren. Nach dem Krieg erschienen Darstellungen, die sich dem Kampf polnischer Intellektueller um Polens Kulturschätze widmeten. Seit den fünfziger Jahren machten es die fehlenden diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Polen einerseits sowie der offiziell deklarierte Bruderbund von Polen mit der DDR andererseits aber für Jahrzehnte fast unmöglich, nach polnischen Kulturgütern auf deutschem Territorium zu suchen. Erst mit den politischen Umbrüchen in Osteuropa und der Überwindung des Ost-West-Konflikts Ende der 1980er Jahre änderte sich die Situation, erschienen aktualisierte Verlustkataloge, wurden in Polen neue Initiativen gestartet, um nach verlorenen Kulturgütern zu suchen. Währenddessen wurde in der Bundesrepublik Deutschland in den 1970er Jahren verhalten, in den 1980ern immer intensiver nach der Verantwortung und der möglichen Mittäterschaft des eigenen Berufsstandes bei dem Raub von Kulturgütern gefragt. War für den Bereich der Volksbibliotheken in den 1970er Jahren ein wichtiger Beitrag geleistet worden, die Anpassung und Beteiligung von Bibliothekaren an der „Bereinigung“ der Bibliotheken von unerwünschtem Schrifttum zu verdeutlichen, widmeten sich in den 1980er Jahren Autoren auch dem Beitrag deutscher Bibliotheken an der „Aneignung“ jüdischer Privatsammlungen. Einen Höhepunkt markierte der Wolfenbütteler Arbeitskreis für Bibliotheksgeschichte, der seine 5. Jahrestagung 1988 dem Thema Bibliotheken während des Nationalsozialismus widmete und 1989 dieser Tagung eine weitere folgen ließ. Dabei lag der Akzent auf der Bibliothekspolitik in- und außerhalb Deutschlands. Eine Schwerpunktverschiebung von der Reflexion innenpolitischer Vorgänge zum Kulturgüterraub in den besetzten Gebieten deutete sich an. Die Disziplinen Kunstgeschichte und Archivgeschichte in der Bundesrepublik benötigten länger, ehe sie sich der Geschichte des eigenen Faches im Nationalsozialismus und der Verstrickung von Kunsthistorikern oder Archivaren in die nationalsozialistischen Kulturgutraubzüge annahmen. Das auf das Schützen, Bewahren und Besitzen des Erworbenen gerichtete professionelle Interesse der Kunsthistoriker, der einmalige, besondere Charakter von Werken der bildenden Kunst und der damit verbundene Geldwert, die starke Ausrichtung der traditionellen Kunstgeschichtsschreibung auf vergangene Jahrhunderte dürften diese Zögerlichkeit u.a. gefördert haben. Ein Themenheft „Beutekunst“ der kritischen berichte, das auch Altertumskunde und Ethnologie einbezog und den Kunstraub der Nationalsozialisten in den größeren Kontext des „Erbeutens“ von musealen Objekten einband, erschien 1995. Kunsthistorische Forschungen zur Geschichte des eigenen Faches mündeten 2005 in eine Wanderausstellung und begleitende Publikation. Im selben Jahr stand der Deutsche Archivtag unter dem Thema „Das deutsche Archivwesen und der Nationalsozialismus“. Im englischsprachigen Raum lagen hingegen Mitte der 1990er Jahre gerade für den Bereich der geraubten Kunst bereits grundlegende Arbeiten vor. Um 2000 gewann die sogenannte Provenienzforschung, d.h. das genaue Fragen nach der Herkunft eines Kunstwerkes, auch in Deutschland an Intensität, konzentrierte sich bewußt auf die Jahre 1933–1945, fragte nach dem Schicksal jüdischer Kunstsammler. Einen entscheidenden Impuls hierfür hatten die Washingtoner Grundsätze gegeben. Sie waren von der Washington Conference on Holocaust-Era Assets verabschiedet worden, die vom 30. November bis 3. Dezember 1998 durch das U.S. Department of State und das U.S. Holocaust Memorial Museum ausgerichtet wurde und an welcher 44 Regierungsdelegationen und 13 Nichtregierungsorganisationen teilnahmen. Mit diesen Grundsätzen ist die internationale Fachöffentlichkeit aufgerufen, Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden, zu identifizieren, Informationen öffentlich zu machen und „eine gerechte und faire Lösung“ zu finden. Seit Verabschiedung der Washingtoner Grundsätze sind in zahlreichen Ländern Europas und Amerikas – so in Deutschland, Finnland, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rußland, Tschechien, den Vereinigten Königreichen, Kanada und den USA – Initiativen entstanden, die sich der Identifizierung geraubter Kunstwerke und der Suche nach ihren Eigentümern widmen. Internetseiten machen Informationen zu diesen Kunstwerken öffentlich. Tagungen im In- und Ausland führen vermehrt Wissenschaftler aus verschiedenen Ländern zusammen. Tagungsbände machen deren Ergebnisse zugänglich. Historische Ausstellungen widmen sich dem Thema. Dem Aufruf folgend, innerstaatliche Verfahren zur Umsetzung der Washingtoner Grundsätze zu finden, verabschiedeten Bund, Länder und Kommunen der Bundesrepublik Deutschland im Dezember 1999 die sogenannte Gemeinsame Erklärung. Ein Blick auf die Aktivitäten der letzten sechs Jahre zeigt, daß das fächer- und grenzübergreifende Arbeiten unumgänglich ist. Dabei fällt auf, daß sich die Forschungsarbeiten auf zwei Bereiche konzentrieren. Einerseits gibt es inzwischen eine große Anzahl historisch ausgerichteter Untersuchungen zum Kulturgüterraub der Nationalsozialisten, den Strukturen, Akteuren und Opfern der Raubzüge aus Sicht der Betroffenen. Als deren Abzweig kann man die sehr konkreten „Handreichungen“ sehen, die zur Auffindung der heute noch in öffentlichen Sammlungen vorhandenen geraubten Kulturgüter beitragen sollen. Andererseits findet eine Selbstreflexion der Fächer statt, die sich, historisch bedingt, vor allem auf die ehemaligen Täter-Länder Deutschland, zunehmend aber auch Österreich konzentriert. Insbesondere Deutschland steht angesichts seiner Geschichte vor der Herausforderung, die Verfolgungspolitik in den besetzten Ländern und im eigenen Land untersuchen zu müssen. Entsprechend umfangreich ist inzwischen die Literatur zur „Arisierung“ in Deutschland. Diese verdeutlicht, daß dem Kulturgüterraub unmittelbar nachgeordnet eine riesige Verwertungsmaschinerie wirkte, in der Finanz- und Auswanderungsbehörden, Denkmalschützer, Museums- und Bibliotheksdirektoren für die „reibungslose“ Nutzung des „sichergestellten“ und „arisierten“, d.h. beschlagnahmten, erpreßten und geraubten Kulturgutes sorgten. Wenn im weiteren eine – grobe – Chronologie der Raubzüge, ihrer Hauptrichtungen, Akteure und Opfer skizziert wird, bleibt dieser Aspekt ausgespart. Auch auf die zur „Zivilverwaltung“ gehörenden Bibliotheks- und Museumsverwaltungen in den eroberten Gebieten wird nicht näher eingegangen, wenngleich diese durch „Säuberungen“ und „Neustrukturierungen“ vorgefundener Sammlungen häufig die Zerstörung, Zerstreuung und den Verlust von Kulturgütern förderten. Die Konzentration soll auf dem organisierten, ideologisch motivierten Raub liegen. Der Kulturgüterraub der Nationalsozialisten Deutsches Reich, Österreich, Tschechien Zu den ersten Opfern der nationalsozialistischen Raubpolitik gehörten die eigenen Bürger. Mit Verabschiedung diverser Notverordnungen zwischen Februar und Juli 1933 waren Kommunisten, Sozialdemokraten, Gewerkschafter, letztlich alle Andersdenkenden und -lebenden zu Staatsfeinden erklärt worden. Ihr Eigentum konnte im Interesse des nationalsozialistischen Staates beschlagnahmt werden. Bereits kurz nach Machtantritt Hitlers wurden so Parteien und Gewerkschaften im Zuge der Gleichschaltung ihres Vermögens, ihrer Buchbestände, Archive und Sammlungen beraubt. Beschlagnahmte Gewerkschaftsbibliotheken gelangten in das Parteiarchiv der NSDAP und der Deutschen Arbeitsfront, später nach München in das Hauptstaatsarchiv der NSDAP. Bestände der SPD landeten in der Bibliothek des Geheimen Staatspolizeiamtes. Dasselbe betraf die Freimaurer. Nach einer ersten Welle willkürlicher Übergriffe und der Auflösung der Logen und Großlogen zum Sommer 1935 wurde das Logeneigentum beschlagnahmt, z.T. veräußert, zum anderen Teil in sogenannten Logen-Museen konzentriert. Die Bibliotheksbestände wurden in Berlin zusammengeführt. Im Mai 1936 befanden sich bereits ca. 500 000 bis 600 000 Bände Freimaurerliteratur im Berliner Hauptamt des Sicherheitsdienstes. Ab 1937 geriet auch die Kirche ins Blickfeld nationalsozialistischer Verfolgung. Im Dezember 1937 wurde die Apologetische Centrale der Deutschen Evangelischen Kirche als Informations- und Publikationsstelle der Bekennenden Kirche in Berlin-Spandau geschlossen. Im Januar 1938 erfolgte die Schließung der Bischöflichen Hauptarbeitsstelle der Katholischen Aktion in Düsseldorf. Die Bibliotheken beider Einrichtungen sollten mit in Österreich beschlagnahmten Bibliotheken – im März 1938 war der „Anschluß“ Österreichs erfolgt – zu einer „großen Zentralbibliothek für die Erforschung der Kirchenfrage“ vereint werden. Primär aber richtete sich die nationalsozialistische Verfolgungs- und Raubpolitik gegen die jüdische Bevölkerung. Stationen ihrer Entrechtung markieren das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933, die verschärften Regelungen zur „Reichsfluchtsteuer“ vom Mai 1934, das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehe vom 14. September 1935. Die Pflicht zur Vermögensanmeldung für Juden ab April 1938 und die sogenannte „Judenvermögensabgabe“ vom November 1938 ruinierten zahllose jüdische Familien noch in den dreißiger Jahren, zwangen sie, sich von einfachem Familienbesitz wie von wertvollen Sammlungen zu trennen. Die Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz, die die legale Auswanderung für Juden im Oktober 1941 unmöglich machte, und die im Januar 1942 während der Wannseekonferenz beschlossene „Endlösung der Judenfrage“ setzten eine Maschinerie in Gang, bei der im Zuge von Deportation und Vernichtung das häufig bereits auf ein weniges zusammengeschmolzene Hab und Gut bis ins letzte „verwertet“ wurde. Selbst im Ausland befindliche Juden, die durch Flucht oder Emigration zumindest ihr Leben retten konnten, waren von den Entwicklungen in Deutschland betroffen, sprach die obengenannte Elfte Verordnung ihnen doch die Staatsbürgerschaft ab. Ihr Eigentum, darunter auch zurückgelassene Bibliotheken und Sammlungen, wurde zum Eigentum des Deutschen Reiches erklärt. Diesen Mechanismen der Diskriminierung, Verdrängung und späteren „Liquidation“ fielen solch renommierte Sammler und Persönlichkeiten wie Max Silberberg († 1943 Theresienstadt), Viktor von Klemperer, Edler von Klemenau († 1943 Rhodesien) und Dr. Henri Hinrichsen († 1942 Auschwitz) zum Opfer. Ihre Namen und Sterbedaten stehen stellvertretend für jene 170 000 deutschen Juden, die durch den Nationalsozialismus nicht nur all ihr Hab, sondern ihr Leben verloren. Nach dem „Anschluß“ Österreichs im März 1938, der „Angliederung“ der an Deutschland grenzenden tschechischen (sudetendeutschen) Gebiete sowie der Besetzung Böhmens und Mährens 1939 wurde die Verfolgung auf die jüdische Bevölkerung in diesen Gebieten ausgedehnt. Insbesondere Österreich wurde zum Experimentierfeld nationalsozialistischer Kulturgutraubzüge. In einer in Wien speziell eingerichteten Bücherverwertungsstelle wurden Hunderttausende österreichischer jüdischer Bücher konzentriert, sortiert und teils makuliert, teils ins „Altreich“ verschickt, wo sie Aufnahme in deutschen Bibliotheken fanden. Die skrupellose Jagd auf österreichische jüdische Kunstsammler begann. Daß die Raubzüge im „Protektorat Böhmen und Mähren“ weniger drastisch ausfielen, lag zum einen daran, daß es nach dem Münchner Abkommen in Tschechien nur noch wenig Illusionen über Hitlers Politik gab. Viele potentielle Opfer flohen rechtzeitig. Andererseits blieb die Bibliotheks-, Museums- und Wissenschaftsstruktur vergleichsweise unberührt, der Umfang geraubter Kulturgüter daher überschaubar. Ähnlich verheerend allerdings war auch hier die jüdische Kultur von den Verfolgungen betroffen. Akteure und Strukturen Federführend bei den Beschlagnahmeaktionen im Deutschen Reich war zunächst das am 26. April 1933 aus der preußischen Politischen Polizei hervorgegangene Geheime Staatspolizeiamt, dessen Aufgabe in der Ausforschung und Bekämpfung aller „staatsgefährlichen Bestrebungen“ bestand. Mit ähnlichen ideologischen Zielen agierte der Sicherheitsdienst der SS (SD) als Abwehr- und Nachrichtendienst der NSDAP unter Leitung Reinhard Heydrichs. Ab 1936 forcierte der SD seine Aktivitäten und begann mit der Auswertung der zusammengeraubten Materialien, nicht zuletzt, damit „die Gestapa eine gewisse geistige Führung durch den SD“ anerkennen würde. Beide, Gestapa und SD, arbeiteten an einer Zentralbibliothek zum Studium des Gegners mit vier Abteilungen: Generalia/Allgemeines, Freimaurer, Kirchen, Juden. Mit Wirkung vom 27. September 1939 trat das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) auf den Plan. Es vereinte zwei staatliche Organisationen, das Geheime Staatspolizeiamt und das Reichskriminalpolizeiamt, sowie eine Parteiorganisation, den Sicherheitsdienst der SS (SD), unter einem Dach. Von Reichsführer SS Heinrich Himmler errichtet und diesem unterstellt, wurde es das Terrorinstrument des Nationalsozialismus und war seit Mitte 1941 mit der Vernichtung der Juden beauftragt. Zugleich avancierte es zu dem Räuber von Kulturgut im Deutschen Reich und den „angeschlossenen“ und „angegliederten“ Gebieten. Dies betraf insbesondere Bibliotheken und Archive, in Österreich auch Kunstwerke. Im Januar 1939 konnte Himmler dem Reichskanzleramt berichten, Kunst im Werte von sechzig bis siebzig Millionen Reichsmark beschlagnahmt zu haben. Hitler hatte im Juni 1938 erstmals den „Führervorbehalt“ formuliert, der ihm die Erstentscheidung über geraubte Kunstwerke, zunächst in Österreich und Tschechien, bald in ganz Europa sicherte. Mit Wirkung vom 21. Juni 1939 ernannte er Dr. Hans Posse, Direktor der Dresdener Gemäldegalerie, zum Sonderbeauftragten für das von ihm in Linz geplante „Führermuseum“. Federführend bei der Umsetzung des Führervorbehalts waren Reichsminister Hans Heinrich Lammers, Chef der Reichskanzlei, und Reichsleiter Martin Bormann, ab Mai 1941 Leiter der Parteikanzlei und ab 1943 Sekretär Hitlers. Nach dem „Anschluß“ Österreichs profilierten sich außerdem zwei weitere Kunsträuber: Arthur Seyss-Inquart, Reichsstatthalter der „Ostmark“, wie Österreich nach dem „Anschluß“ genannt wurde, und Dr. Kajetan Mühlmann, u.a. Abteilungsleiter Kunstpflege und Museen im Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten. Sie agierten als Vertreter der von Deutschland eingesetzten Zivilverwaltung ganz im Sinne des Deutschen Reiches. Raubzüge im Zweiten Weltkrieg in West- und Osteuropa Wenngleich Polen zum ersten Opfer des Zweiten Weltkriegs wurde, soll hier zunächst auf die Raubzüge in Westeuropa eingegangen werden, da hier eine der mächtigsten Rauborganisationen für Kulturgut, der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR), entstand. Rosenberg, seit Januar 1934 Beauftragter des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP, erhielt am 29. Januar 1940 die Erlaubnis, die Errichtung einer „Hohen Schule“ als zentraler nationalsozialistischer Universität vorzubereiten. Als eine erste Abteilung dieser zukünftigen Eliteeinrichtung wurde im März 1941 das Institut zur Erforschung der Judenfrage (IEJ) in Frankfurt am Main eröffnet. Nach dem Einmarsch in Frankreich überzeugte Rosenberg Hitler, daß sich eine Organisation um den Abtransport „herrenlosen jüdischen Besitzes“ und „wertvoll erscheinender Kulturgüter“ nach Deutschland kümmern müsse. Daraufhin wurde am 17. Juli 1940 der ERR gegründet. Das IEJ wurde zu einem der Hauptnutznießer der Plünderungen des ERR. Der ERR, der sich auf mehr als 100 Spezialisten stützen konnte, die bereits zuvor im Dienste Rosenbergs gestanden hatten, beraubte in Frankreich mehr als 50 Freimaurerlogen, verbrachte Bücher des 1830 gegründeten Seminaire Israélite de France und der bedeutendsten französischen jüdischen Büchersammlung, der Alliance Israélite Universelle (AIU), nach Frankfurt. Die Bibliotheken der Familie Rothschild finden sich ebenso auf den Pariser Plünderungslisten des ERR, wie die 1839 gegründete und seit 1890 von der Krakauer Akademie der Wissenschaften betreute Biblioteka Polska oder die Turgenev-Bibliothek, mit mehr als 60 000 Büchern die größte russische Emigrantenbibliothek in Paris. Der Sonderstab Musik konfiszierte wertvolle Musikbibliotheken und Instrumentensammlungen jüdischer Musiker, Musikhistoriker, Verleger und Sammler, darunter die des Komponisten Darius Milhaud, des Pianisten Arthur Rubinstein und der Pianistin und Harfenspielerin Wanda Landowska. In Frankreich beschlagnahmte der ERR darüber hinaus bedeutende jüdische Kunstsammlungen, darunter die von Alphonse Kann und David David-Weill. Das erst 1937 neu eingerichtete Bibliotheksgebäude der AIU in der rue La Bruyère nutzte der ERR zynischerweise als Hauptquartier für seine Aktionen in Frankreich. Den umfassenden Anspruch der Raubzüge Rosenbergs verdeutlicht ein Blick auf die Organisationsstruktur des ERR. Es gab Sonderstäbe für Bildende Kunst, Kirchen, Osten (das besondere Interesse lag hier auf osteuropäischen Emigranten), die Zentralbibliothek der Hohen Schule (sie interessierte sich besonders für jüdische Bibliotheken), Vorgeschichte, Rassenpolitische Fragen und Musik. Ebenfalls erstmals in Westeuropa trat das sogenannte Sonderkommando Künsberg auf, das nach Eberhard Freiherr von Künsberg benannt wurde. Als Geheime Feldpolizeigruppe zur besonderen Verfügung des Auswärtigen Amtes erhielt es am 15. Mai 1940 von Ribbentrop einen Marschbefehl für die Niederlande und Belgien. Mit der „Sicherstellung“ operativ wichtigen Materials für das Auswärtige Amt betraut, war Künsberg über den deutschen Botschafter in Paris, Otto Abetz, aktiv an der Beschlagnahmung von Kunstwerken aus jüdischem Besitz beteiligt. Bis August 1940 hatten die Kommandos um Künsberg 1500 Gemälde zusammengetragen. Während das Agieren des ERR in Frankreich Konflikte mit dem Militärbefehlshaber in Frankreich und dem unter diesem eingerichteten Kunstschutz auslöste, arbeiteten in Belgien Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienst als Einheiten des RSHA Hand in Hand mit dem ERR. Sipo und SD übernahmen nach bekanntem Zielmuster (Freimaurer, Jüdische und sozialistische Organisationen) die Beschlagnahmungen; der ERR kümmerte sich um Sichtung und Weiterleitung der geplünderten Kulturgüter. In den Niederlanden herrschte insofern eine besondere Situation, als daß Deutschland die Niederlande ins Reich zu integrieren zielte. Beschlagnahmungen und Abtransporte staatlicher Sammlungen fanden in einem vergleichbaren Maße nicht statt. Dafür wurden „feindliche“ Bibliotheken und Archive, darunter die Bestände des Amsterdamer Internationalen Instituts für Sozialgeschichte und des Jüdischen Historischen Museums, die Sammlungen von Ets Haim/Livraria Montezinos und der Bibliotheca Rosenthaliana, zwei der bedeutendsten jüdischen niederländischen Bibliotheken, und die der Freimaurerloge des Großosten der Niederlande in Den Haag beschlagnahmt. Die Zivilverwaltung, Seyss-Inquart war am 24. Mai 1940 zum Reichskommissar der besetzten Niederlande ernannt worden, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegende Dienststelle Mühlmann sowie die Feindvermögensverwaltung übernahmen die Konfiszierung „feindlicher“ Kunstsammlungen. Darunter befand sich die von Fritz Lugt, der die Niederlande schon 1939 verlassen hatte, und die des jüdischen Sammlers Alphonse Jaffé. Nach der Besetzung Jugoslawiens und Griechenlands agierten Sondereinheiten des ERR auch dort. Italien blieb als Verbündeter Deutschlands lange von Plünderungen verschont, ebenso Ungarn. Im September 1943 allerdings raubte der ERR in Rom die Biblioteca della Comunità Israelitica und die Biblioteca del Collegio Rabbinico Italiano, beides über Jahrhunderte gewachsene jüdische Bibliotheken. Und noch im März 1944 schickte der ERR Kunstwerke ungarischer Adliger und Juden ins Reich. Ostmitteleuropa und Osteuropa Mit dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 begann ein gegen die Völker Osteuropas gerichteter rassenideologischer Raub- und Vernichtungskrieg, an dessen Ende Polen sechs und die Sowjetunion über zwanzig Millionen Opfer, darunter drei und eine Million Juden zu beklagen hatten. Stellvertretend für die Haltung zu diesen Völkern sei eine Äußerung Hitlers zitiert: Die Polen können nur einen Herren haben – die Deutschen. Zwei Herren nebeneinander kann es nicht geben und deshalb muß man alle Zugehörigen der Polnischen Intelligenz töten. Dies klingt grausam, aber dies ist das Gesetz des Lebens. Unmittelbar nach dem Einmarsch in Polen setzte auch hier der Raub von Kulturgütern ein. Dabei entstand insofern eine besondere Situation, als Polen seiner Staatlichkeit völlig beraubt und aufgeteilt wurde. Ein Teil, der sogenannte Warthegau und der Reichsgau Danzig-Westpreußen, wurde an das Deutsche Reich „angeschlossen“. Der zentralpolnische Teil bildete mit Wirkung vom 26. Oktober 1939 das sogenannte Generalgouvernement, das sich aus vier Gouvernements, Krakau, Lublin, Radom und Warschau zusammensetzte. Nach dem Überfall auf die Sowjetunion kam Lemberg hinzu. Zum Generalgouverneur ernannte Hitler zum 12. Oktober 1939 Hans Frank. Damit waren auf den unterschiedlichen Territorien verschiedene „Regularien“ gültig. Insbesondere für die „angeschlossenen“ Territorien trat Herman Göring, preußischer Ministerpräsident, Luftfahrtminister und Stellvertreter Hitlers, als Minister für den Vierjahresplan mit einer Generalvollmacht in allen wirtschaftlichen Fragen ausgestattet, in Aktion. Er berief Kajetan Mühlmann, der zuvor in Wien an der Ausplünderung jüdischer Kunstsammler beteiligt gewesen war und sich im folgenden der Ausplünderung niederländischer Juden widmen sollte, zum Sonderbeauftragten für die Erfassung und Sicherung der Kunst- und Kulturschätze. Am 19. Oktober 1939 gründete er in Berlin zur „Erfassung, Verwaltung und Verwertung“ des polnischen Staats- und Privatvermögens die Haupttreuhandstelle Ost (HTO). Am 10. Oktober 1939 erlassene „Schutzmaßnahmen für kulturgeschichtliche Denkmäler in Polen“ waren der Gründung vorausgegangen. Am 1. Dezember entstand im Rahmen der HTO das Amt des Generaltreuhänders für die Sicherstellung deutschen Kulturgutes in den eingegliederten Ostgebieten. Es wurde von Professor Dr. Heinrich Harmjanz, Abteilungsleiter Volkskunde in der „Forschungs- und Lehrgemeinschaft ‚Das Ahnenerbe’“, auf die noch einzugehen sein wird, geleitet. Zweigstellen des Generaltreuhänders Ost entstanden in Kattowitz, Litzmannstadt, Posen und Danzig. In kurzer Folge suchten Mitarbeiter des Generaltreuhänders Museen, Kirchen und Herrenhäuser in den „eingegliederten“ Gebieten heim. Bis März 1941 hatte die Generaltreuhandstelle Ost nach eigenen Berichten 102 Bibliotheken, 15 Schlösser und 21 Sammlungen „sichergestellt“, ebenso 1100 einzelne Gemälde und Aquarelle sowie mehrere hundert Stiche. In der St. Michaels-Kirche in Posen entstand eine „Buchsammelstelle“ für beschlagnahmte öffentliche und private Buchbestände. Für das Generalgouvernement trat am 15. November 1939 die „Verordnung über die Beschlagnahmung des Vermögens des früheren polnischen Staates innerhalb des Generalgouvernements“, am 16. Dezember die „Verordnung über die Beschlagnahme von Kunstgegenständen im Generalgouvernement“ in Kraft. Zu den beschlagnahmten Sammlungen im Generalgouvernement, für die, gleichsam als Diener zweier Herren, ebenfalls Kajetan Mühlmann zuständig war, gehörten u.a. die des Nationalmuseums, des Czartoryski-Museums, des Kunsthistorischen Institutes der Universität und des Domes zu Krakau, des Nationalmuseums, des Königlichen Schlosses und der Universitätsbibliothek zu Warschau, des Domschatzes zu Sandomir und des Diözesanmuseums zu Tarnow. Neben Görings Haupttreuhandstelle Ost sowie Frank und Mühlmann agierte Himmlers Reichssicherheitshauptamt in Polen. Schon in einem Schreiben vom 8. Oktober 1939 hieß es: Die Einsatzkommandos werden gebeten, festzustellen, welche jüdischen, katholischen, marxistischen und gegebenenfalls freimaurerischen Bibliotheken sich innerhalb ihrer Arbeitsbereiche befinden. Das Ziel des Reichssicherheitshauptamtes blieb dasselbe. Zwecks „Gegnerforschung“ wurden zahlreiche Bibliotheken „sichergestellt“ und nach Berlin in das RSHA abtransportiert, darunter Teile der politischen Bibliothek des juristischen Seminars zu Krakau, das ukrainische Institut, die Sejmbibliothek, die Judaistische Bibliothek bei der Großen Synagoge, das französische, das dänische und das ungarische Institut sowie Reste des Instituts für die Zusammenarbeit mit dem Ausland in Warschau. In besonderer Weise tat sich in Polen Das Ahnenerbe hervor. Am 1. Juli 1935 als Studiengesellschaft für Geistesurgeschichte gegründet, – zu seinen Mitgründern zählte Heinrich Himmler –, suchte Das Ahnenerbe in Polen nach Hinweisen für die Erstbesiedelung des polnischen Gebietes durch Germanen, um die Überlegenheit der germanischen Rasse zu beweisen und den „natürlichen“ Anspruch Deutschlands auf die polnischen Gebiete zu untermauern. Im Zuge dessen vereinnahmte es frühgeschichtliche Sammlungen und Funde. Die Funktionsüberschneidungen von Harmjanz und dessen Stellvertreter, Wolfram Sievers, in der Generaltreuhandstelle Ost einerseits, als Abteilungsleiter bzw. Reichsgeschäftsführer des Ahnenerbe andererseits, ihre Zugehörigkeit zur SS und ihre enge Anbindung an das Reichssicherheitshauptamt verschafften ihnen dabei eine gute Ausgangssituation für ihre Raubzüge. Schließlich erfolgte die „Überführung“ der Bestände des Warschauer Archäologischen Museums nach Posen. Wertvolle Einzelstücke, so die bis heute gesuchte Goldmedaille von Boroczyce aus dem Warschauer Nationalmuseum, wurden nach Berlin ins Reichssicherheitshauptamt verbracht. Ein besonderes Thema stellt für Polen die gezielte Vernichtung von Kulturgut dar. Während die von der Haupttreuhandstelle Ost vereinnahmten, durch die Führung des Generalgouvernements geplünderten, durch RSHA und Ahnenerbe abtransportierten polnischen Sammlungen zumindest teilweise nach Kriegsende über die Collecting Points der Alliierten nach Polen zurückkehrten, erwartete zahlreiche Bibliotheken sowie Archive ein anderes Schicksal. Von den vor 1939 251 jüdischen Bibliotheken in Polen, die insgesamt über 1 650 000 Bücher besaßen, und den 748 öffentlichen Bibliotheken, die insgesamt 860 806 Einzelbände aufbewahrten, blieben nach Kriegsende 70 Prozent verloren. Mit dem Überfall auf die Sowjetunion erfuhr das Territorium für die nationalsozialistischen Kulturraubzüge eine immense Erweiterung. Fünf Monate nach Einmarsch in die Sowjetunion hatte die Wehrmacht ein Gebiet besetzt, auf dem etwa 40 Prozent der sowjetischen Bevölkerung lebten. Das unter Zivilverwaltung stehende „Reichskommissariat Ostland“ (RKO) mit den Städten Tallinn, Riga, Wilna und Minsk, sowie das „Reichskommissariat Ukraine“ mit Kiev, Dneprpetrovsk und Cherson wurde gebildet. Für die anderen besetzten Gebiete vor Leningrad, Moskau und Charkov waren die Militärverwaltungen der Heeresgruppen Nord, Mitte und Süd zuständig. Damit ging einher, daß nun Wehrmachtsorganisationen unmittelbar mit der Beschlagnahme und dem Abtransport von Kulturgütern befaßt waren. Unter Oberhoheit des Chefs der Heeresarchive, des Chefs der Heeresbibliotheken und des Chefs der Heeresmuseen erfolgte die Konfiszierung vor allem von Archiven und Bibliotheken. Als populärste Fracht trat das legendäre Bernsteinzimmer aus dem Katharinenschloß in Carskoe Selo bei Leningrad seinen Weg nach Königsberg an. In unmittelbarer Nähe der Front sowie der Heeresgruppen Nord, Mitte und Süd agierte das Sonderkommando Künsberg. Weiterhin auf der Suche nach operativem Material, Akten der Außenministerien, Bot- und Gesandtschaften, versorgte es das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete (RMfdbO), den Geographischen Dienst und die Informations- und Rundfunkabteilung des Auswärtigen Amtes. Zum Jahresende 1942, als die Offensive der Wehrmacht zum Halten gebracht wurde, keine weiteren Gebiete besetzt wurden und damit das Betätigungsfeld für das Sonderkommando schwand, wurde es aufgelöst. Ein Teil der Mitarbeiter und Bestände wanderte „folgerichtig“ zum Reichssicherheitshauptamt. Der ERR setzte in der Sowjetunion seine Plünderungen fort. Rosenberg, durch einen weiteren Erlaß Hitlers zum Reichsminister für die besetzten Ostgebiete ernannt, schuf die Arbeitsgruppen „Ostland“, „Ukraine“ und „Weißruthenien“. Seine Mitarbeiter begannen mit der Aussonderung „bolschewistischer“ Literatur, dem Sammeln „sippenkundlicher“ Archivalien und der Inventarisierung von Sammlungen, um diese in einer Landesbibliothek, einem Landesarchiv und einem Landesmuseum in Kiev zu konzentrieren. Dabei kristallisierte sich ein weiterer Schwerpunkt für die Raubzüge des ERR heraus, der in den Aufbau einer „Ostbücherei“ mündete. Hierher gelangten die bereits in Frankreich beschlagnahmten Emigrantenbibliotheken ebenso wie Bücher der Minsker Lenin-Bibliothek. Am 1. Dezember 1944 hatte die „Ostbücherei“ in Ratibor über 100 000 Bücher katalogisiert. Daneben gab es etwa zwei Millionen nicht bearbeiteter Bücher. Zusammenfassung Ein Vergleich der Raubzüge, denen zwischen 1933 und 1945 einzelne Bevölkerungsgruppen zunächst in Deutschland, dann in ganz Europa ausgesetzt waren, fördert weniger Unterschiede als Gemeinsamkeiten zutage. Es gab institutionelle Kontinuitäten. Gliederungen des Reichssicherheitshauptamtes waren zunächst im Reichsgebiet, später in den besetzten Gebieten mit der Beschlagnahmung gegnerischer Materialien befaßt. Der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg agierte in West- und in Osteuropa; dasselbe traf auf das Sonderkommando Künsberg und das Ahnenerbe zu. Personelle Kontinuitäten förderten dies. Exemplarisch sei auf Seyss-Inquart, Mühlmann und Künsberg verwiesen. Eine erschreckende Konstante stellte die gnadenlose Verfolgung und Ausraubung der jüdischen Bevölkerung dar. Gleichwohl lassen sich auch Unterschiede ausmachen. Stellten sich das Militär und der unter seinem Dach operierende Kunstschutz in Frankreich tendenziell noch Aktionen des Einsatzstabs Reichsleiter Rosenberg entgegen und versuchten, Abtransporte von Kulturgütern zu verhindern, gab es beim Rußlandfeldzug keinen Kunstschutz mehr. Der ERR war mit Führererlaß vom 30. September 1942 sowohl in den zivil als auch in den militärisch verwalteten Gebieten zuständig für Kulturgüter. Zugleich nahm die aktive Rolle des Militärs bei Beschlagnahmungen zu. Blieben staatliche Sammlungen in Westeuropa weitgehend unberührt, war diese Regelung in Osteuropa außer Kraft gesetzt. Während sich die Brüsseler Treuhandgesellschaft auf die Kontrolle, Prüfung und Liquidation „feindlichen Vermögens“ konzentrierte, und mit „feindlichem Vermögen“ jüdisches Eigentum sowie Eigentum einzelner politischer Gegner gemeint war, hatten die Haupttreuhandstelle Ost und Generalgouverneur Frank Zugriff auf das gesamte öffentliche polnische Vermögen. Paragraph 1 der „Verordnung über die Beschlagnahme von Kunstgegenständen im Generalgouvernement“ legte fest: Der gesamte öffentliche Kunstbesitz im Generalgouvernement wird zur Erfüllung gemeinnütziger öffentlicher Aufgaben beschlagnahmt, soweit er nicht schon durch die Verordnung über die Beschlagnahme des Vermögens des früheren polnischen Staates innerhalb des Generalgouvernements vom 15. November 1939 erfaßt […] ist. In der Sowjetunion richteten sich die Raubzüge dann fast ausschließlich auf staatliches Kulturgut, nicht zuletzt aufgrund dessen, daß sich nach den der Oktoberrevolution folgenden Verstaatlichungen das Gros ehemals privater und kirchlicher Sammlungen in staatlicher Hand befand. Die in Paragraph 2 der obengenannten Verordnung angewendete Definition öffentlichen Kunstbesitzes erlaubte darüber hinaus den Zugriff auf kirchlichen Kunstbesitz sowie auf private Kunstsammlungen. Paragraph 3 verpflichtete zur Anmeldung jeglichen privaten und kirchlichen Kunstbesitzes. War im „Altreich“ und in Westeuropa die jüdische Bevölkerung die Hauptzielgruppe aller Verfolgung, weitete sich die Verfolgung in Osteuropa auf die Gesamtbevölkerung aus. So erklärt sich, warum nach Kriegsende zahlreiche polnische Privatpersonen auf der Suche nach ihren Kulturgütern waren. Weitere Unterschiede, die schon in früheren Publikationen herausgearbeitet wurden, lassen sich anführen: die wachsenden Mengen der durch RSHA und das Sonderkommando Künsberg beschlagnahmten Materialien, die Akzentverschiebung bei den Beschlagnahmungen des Einsatzstabs Reichsleiter Rosenberg von Werken der bildenden und angewandten Kunst zu Objekten der Vorgeschichte, das Desinteresse der großen „individuellen“ Kunsträuber an Osteuropa. Gleichwohl könnte es bei weiteren Arbeiten zum Thema wichtig sein, weniger den Besonderheiten, als vielmehr den Konstanten der Raubpolitik nachzugehen, die sich an vielen Stellen andeuten. Möglicherweise würde diese Blickweise die infolge des Zweiten Weltkriegs entstandenen Wunden, die bis heute gerade in Rußland nicht verheilt sind, eher lindern, als ein weiteres Insistieren auf den Besonderheiten.
Volltext als Datei (PDF, 251 kB)