Titelbild Osteuropa 4/2013

Aus Osteuropa 4/2013

Richtungweisend
Die Änderungen des Grundgesetzes in Ungarn

Tibor Navracsics


Abstract in English

Abstract

Das ungarische Parlament verfügt als höchstes Organ der Volksvertretung über die ausschließliche verfassungsgebende Gewalt. Legt das Verfassungsgericht die Verfassung anders aus als vom Verfassungsgeber beabsichtigt, kann dieser die Verfassung ändern. Dies hat das ungarische Parlament jetzt getan, indem es Regelungen etwa zur Zuständigkeit von Gerichten und zum Hochschulwesen in die Verfassung aufgenommen hat. Viele der neuen Regelungen stehen im Einklang mit der Rechtspraxis anderer europäischer Staaten, einige können sogar als Vorbild dienen.

(Osteuropa 4/2013, S. 13–20)