Menschenrechtspolitik in der Zwickmühle
Russland, die Türkei, der Europarat und der EGMR
Abstract in English
Abstract
Die Türkei und Russland wurden in den Europarat aufgenommen, um den Aufbau eines liberalen Rechtsstaats zu unterstützen. Dies ist gescheitert. Beide Staaten werden von autoritären Regimen gelenkt, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Frage stellen. Die Entfremdung zwischen dem Europarat und den beiden Staaten wächst. Seit der Annexion der Krim hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats der Delegation aus Russland das Stimmrecht entzogen. Russland hat seine Beitragszahlungen eingestellt, die Türkei zahlt nur noch einen Mindestbeitrag. Manche fordern, die beiden Staaten auszuschließen. Auch in Moskau und Ankara erheben manche Politiker die Forderung, ihre Staaten sollten aus dem Europarat austreten und die Unterschrift unter die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zurückziehen. Doch Ausschluss oder Austritt gingen vor allem zulasten der Opfer von Menschenrechtsverletzungen in Russland und der Türkei.
(Osteuropa 10-12/2018, S. 291315)