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Erklärung der Heiligen Synode der Russischen Orthodoxen Kirche vom 15.10.2018

Dokumentation

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Abstract in English

(Osteuropa 8-9/2018, S. 109–114)

Volltext

Erklärung der Heiligen Synode der Russischen Orthodoxen Kirche

Angenommen auf der Sitzung der Heiligen Synode der Russischen Orthodoxen Kirche am 15. Oktober 2018 in Minsk

Mit tiefstem Schmerz hat die Heilige Synode der Russischen Orthodoxen Kirche die am 11. Oktober 2018 veröffentlichte Mitteilung des Patriarchats von Konstantinopel zu den Beschlüssen der Heiligen Synode des Konstantinopler Patriarchats zur Kenntnis genommen: über die Absicht, „der Ukrainischen Kirche Autokephalie zu verleihen“; die Eröffnung von Stavropigien des Konstantinopler Patriarchats in Kiew; den Beschluss, die Führer des ukrainischen Schismas und ihre Anhänger „wieder in ihre Bischofs- oder Priesterämter einzusetzen“ und „die Gläubigen wieder in die kirchliche Gemeinschaft aufzunehmen“; und über den „Widerruf“ der synodalen Urkunde des Patriarchats von 1686, mit der die Kiewer Metropolie in das Moskauer Patriarchat eingegliedert wurde.

Diese gesetzlosen Beschlüsse hat die Synode der Kirche von Konstantinopel einseitig gefasst und dabei ignoriert, dass die Ukrainische Orthodoxe Kirche und die Gesamtheit der Russischen Orthodoxen Kirche sowie der brüderlichen Orthodoxen Ortskirchen, ihrer Vorsteher und Bischöfe dazu aufgerufen haben, diese Fragen panorthodox zu erörtern.

Die Aufnahme der kirchlichen Communio mit Schismatikern, ja sogar mit aus der Kirche Ausgestoßenen ist gleichbedeutend mit einer Kirchenspaltung und wird durch die Kanones der Heiligen Kirche streng verurteilt: „Wenn sich erweist, dass ein Bischof, Priester, Diakon oder jemand aus dem Klerus in Kommunion mit einem aus der Communio Ausgestoßenen tritt, so sei auch er selbst außerhalb der Communio der Kirche als jemand, da er in der kirchlichen Ordnung Unruhe stiftet (Kanon 2 des Konzils von Antiochia, Apostolische Kanones 10, 11).

Der Beschluss des Konstantinopler Patriarchats, den kanonischen Status des aus der Kirche ausgestoßenen ehemaligen Metropoliten von Kiew Filaret Denisenko „wiederherzustellen“ und ihn in die Communio wiederaufzunehmen, ignoriert eine Reihe von sich aufeinander beziehenden Beschlüssen, die auf Bischofskonzilien der Russischen Orthodoxen Kirche gefasst wurden und deren Rechtmäßigkeit außer Zweifel stehen.

Mit Beschluss des Bischofskonzils der Ukrainischen Orthodoxen Kirche in Char’kov vom 27. Mai 1992 wurde Metropolit Filaret (Denisenko) wegen Missachtung der Versprechen, die er auf dem vorhergehenden Bischofskonzil der Ukrainischen Orthodoxen Kirche eidlich vor dem Kreuz und dem heiligen Evangelium gegeben hatte, seines Amtes enthoben und ihm die Befugnis zur Abhaltung von Gottesdiensten entzogen.

Das Bischofskonzil der Russischen Orthodoxen Kirche bestätigte den Beschluss des Konzils von Char’kov am 11. Juli 1992 und enthob Filaret Denisenko seines Priesteramts. Unter folgenden Vorwürfen suspendierte es ihn von allen Weihestufen: „Brutales und arrogantes Verhalten gegenüber dem unterstellten Klerus, Diktatur und

Erpressung (Tit. 1, 7–8; Apostelkanon 27); Erregung von Anstoß unter den Gläubigen durch sein Verhalten und Privatleben (Mt. 18,7; Kanon 3 des 1. Ökumenischen Konzils; Kanon 5 des 6. Ökumenischen Konzils); Eidesbruch (Apostelkanon 25); Öffentliche Verleumdung und Lästerung gegen das Bischofskonzil (Kanon 6 des 2. Ökumenischen Konzils); Vollziehung von liturgischen Handlungen, unter anderem Weihen, im Zustand der Suspendierung (Apostelkanon 28); Stiftung eines Schismas in der Kirche (Kanon 15 des Konzils von Konstantinopel von 861).“ Alle Sakramente, die Filaret seit dem 27. Mai 1992 spendete sowie die von ihm ausgesprochenen Sanktionen wurden für ungültig erklärt.

Obwohl er mehrfach zur Reue aufgerufen wurde, setzte Filaret Denisenko seine schismatischen Aktivitäten nach der Enthebung aus dem Bischofsamt fort, auch auf dem kanonischen Gebiet anderer Ortskirchen. Mit Beschluss des Bischofskonzils der Russischen Orthodoxen Kirche von 1997 wurde er mit dem Kirchenbann belegt.

Diese Beschlüsse wurden von allen orthodoxen Ortskirchen anerkannt, auch der Kirche von Konstantinopel. Insbesondere schrieb der Heiligste Patriarch von Konstantinopel Bartholomaios am 26. August 1992 in seiner Antwort auf einen Brief des Heiligsten Patriarchen von Moskau und der ganzen Rus’ Aleksij II. zur Absetzung des Metropoliten von Kiew Filaret: „Unsere Heilige Große Kirche Christi erkennt die Fülle der ausschließlichen Kompetenz Eurer Heiligsten Russischen Kirche in dieser Frage an und akzeptiert synodal den Beschluss zum oben Gesagten.“

In einem Brief des Heiligen Patriarchen Bartholomaios an den Heiligen Patriarchen von Moskau und der ganzen Rusʼ Aleksij II. vom 7. April 1997 zur Verhängung des Kirchenbanns über Filaret Denisenko heißt es: „Nach Erhalt der Nachricht über den erwähnten Beschluss haben wir dies dem Klerus unseres Ökumenischen Throns darüber unterrichtet und baten ihn, künftig keinerlei kirchliche Communio mit den erwähnten Personen zu haben.

Nach mehr als zwei Jahrzehnten hat der Patriarch von Konstantinopel nun seine Position aus politischen Motiven geändert.

In seinem Beschluss, die Anführer des Schismas freizusprechen und ihre Kirchenstrukturen zu „legalisieren“, beruft sich die Heilige Synode der Kirche von Konstantinopel auf „kanonische Privilegien des Patriarchen von Konstantinopel“, „Appellationen von Bischöfen und Klerikern aller autokephalen Kirchen entgegenzuwirken“. Derlei Privilegien gibt es nicht. Die Ansprüche, wie sie der Patriarch von Konstantinopel heute erhebt, wurden von der Gesamtheit der Orthodoxen Kirche nie unterstützt. Sie sind nicht in den heiligen Kanones verankert und widersprechen insbesondere Regel 15 des Konzils von Antiochia. „Wenn irgendein Bischof … von allen Bischöfen jenes Gebiets verurteilt wird und sie alle einmütig ein Urteil gegen ihn aussprechen, so soll über einen solchen von anderen Bischöfen keinesfalls geurteilt werden, der einmütige Beschluss der Bischöfe dieses Gebiets aber soll beständig sein“; sie widersprechen auch der Praxis der Beschlussfassung der Ökumenischen und der Landeskonzile und den Auslegungen anerkannter Kanonisten der Byzantinischen und neueren Zeit.

So schreibt Ioannis Zonaras: „Der [Patriarch] von Konstantinopel wird nicht als Richter über alle Metropoliten überhaupt anerkannt, sondern nur über die, die ihm unterstellt sind. Denn weder die Metropoliten von Syrien, noch die von Palästina, von Phönizien und von Ägypten werden gegen ihren Willen seinem Urteil unterzogen, sondern die

Syrischen unterliegen dem Urteil des Patriarchen von Antiochien, die Palästinischen – dem von Jerusalem, die Ägyptischen aber werden von dem von Alexandrien geurteilt, von dem sie auch geweiht und dem sie unterstellt sind.“

Die Unmöglichkeit, einen in einer anderen Orthodoxen Landeskirche Verurteilten in die Communio aufzunehmen, bezeugt Kanon 116 (118) des Konzils von Karthago: „Wer, ausgeschlossen von der kirchlichen Communio, […] in Länder in Übersee vordringt, um dort in die Communio aufgenommen zu werden, unterliegt dem Ausschluss aus dem Klerus.“ Dasselbe wird auch im kanonischen Sendschreiben des Konzils an Papst Coelestus bezeugt: „Die, welche in ihrer Diözese von der Communio ausgeschlossen sind, sollen nicht von Deiner Heiligkeit in die Communio aufgenommen werden… . Welche Angelegenheiten auch immer aufkommen, sie müssen an ihren jeweiligen Orten ausgetragen werden.“

Der ehrwürdige Nikodemos Agiorites interpretiert in seinem „Pedalion“, das eine maßgebliche Quelle des kirchenkanonischen Rechts der Kirche von Konstantinopel darstellt, den 9. Kanon des 4. Ökumenischen Konzils, indem er die falsche Auffassung vom Recht Konstantinopels, Appellationen aus anderen Kirchen zur Begutachtung entgegenzunehmen, ablehnt: „Der Vorsteher von Konstantinopel hat nicht das Recht, in Diözesen und Gebieten der anderen Patriarchate zu wirken, und dieser Kanon gibt ihm nicht das Recht, Appellationen zu jedwedem Thema in der Universalen Kirche anzunehmen …“ Der ehrwürdige Nikodemos zählt eine ganze Reihe von Argumenten auf, die diese Interpretation stützen, verweist auf die Praxis der Beschlussfassung der Ökumenischen Konzilien und kommt zu dem Schluss: „Gegenwärtig … ist der Vorsteher von Konstantinopel der erste, einzige und letzte Richter über die ihm unterstellten Metropoliten, nicht aber über die, welche den übrigen Patriarchen unterstellt sind. Denn der letzte und allgemeine Richter aller Patriarchen ist, wie wir gesagt haben, das Ökumenische Konzil und niemand sonst.“ Aus dem Gesagten folgt, dass die Synode der Kirche von Konstantinopel nicht das kanonische Recht hat, die Gerichtsbeschlüsse, die vom Bischofskonzil der Russischen Orthodoxen Kirche gefasst wurden, aufzuheben.

Die Anmaßung, gerichtliche und andere Beschlüsse der anderen orthodoxen Ortskirchen aufzuheben, ist nur eine Form der neuen Irrlehren, die nun die Kirche von Konstantinopel verkündet. Sie schreibt dem Patriarchen von Konstantinopel das Recht eines „Ersten ohne Gleiche“ (primus sine paribus) mit weltweiter Jurisdiktion zu. Das Bischofskonzil der Russischen Orthodoxen Kirche warnte im Jahr 2008 in seinem Beschluss „Über die Einheit der Kirche“: „Diese Sicht des Patriarchats von Konstantinopel auf die eigenen Rechte und Kompetenzen steht in unauflöslichem Widerspruch zu der jahrhundertealten kanonischen Tradition, auf der das Dasein der Russischen Orthodoxen Kirche und der anderen Orthodoxen Ortskirchen gegründet ist.“ Im gleichen Beschluss rief das Konzil die Kirche von Konstantinopel dazu auf, „künftig bis zu einer gesamtorthodoxen Erörterung der genannten Neuerungen umsichtig zu handeln und auf Schritte zu verzichten, welche die orthodoxe Einheit sprengen könnten. Insbesondere trifft dies auf Versuche zu, die kanonischen Grenzen der Orthodoxen Ortskirchen zu ändern.“

Eine Revision des Vertrags von 1686, in dem die Zugehörigkeit der Kiewer Metropolie zum Moskauer Patriarchat bestätigt wird und den der Heilige Patriarch von Konstanti­nopel Dionysios IV. sowie die Heilige Synode der Konstantinopler Kirche unterzeichnet haben, ist nicht vorgesehen. Die Entscheidung, ihn „aufzuheben“, ist kanonisch nichtig. Andernfalls könnte jedes beliebige Dokument, in dem das kanonische Territorium und der Status einer Ortskirche festgehalten sind, annulliert werden, unabhängig von seinem Alter, seinem Ansehen und seiner Anerkennung in der gesamten Kirche.

In der synodalen Urkunde von 1686 und den diese begleitenden Dokumenten ist keine Rede davon, dass die Übergabe der Kiewer Metropolie unter die Aufsicht des Moskauer Patriarchats zeitlich beschränkt wäre oder dass dieser Beschluss annulliert werden könne. Der Versuch der Bischöfe des Patriarchats von Konstantinopel, diesen Beschluss unter politischen und eigennützigen Gesichtspunkten über dreihundert Jahre nach seinem Erlass zu revidieren, widerspricht dem Geist der Heiligen Kanones der Orthodoxen Kirche, die ausschließen, dass festgesetzte und über einen langen Zeitraum nicht angefochtene Kirchengrenzen geändert werden. So lautet Kanon 129 (133) des Konzils von Karthago: „Wenn jemand einen Ort einer konziliaren Einheit anfügt und über diesen im Verlauf von drei Jahren verfügt hat und ihm dies niemand streitig machte, so fordere diesen Ort niemand von ihm, wenn es in dieser dreijährigen Periode einen Bischof gab, dem es oblegen hätte, diesen Ort einzufordern, dieser jedoch schwieg.“ Und Kanon 17 des 4. Ökumenischen Konzils legt eine dreißigjährige Frist für eine mögliche konziliare Begutachtung von umstrittener Zugehörigkeit einzelner Kirchengemeinden fest: „Die Gemeinden einer Diözese sollen unverändert in der Befugnis des Bischofs bleiben, der sie leitet, insbesondere, wenn sie über sie im Laufe von dreißig Jahren einspruchslos verfügten und walteten.“

Wie ist es möglich, dass ein Beschluss geändert wird, der dreihundert Jahre Gültigkeit hatte? Dies ist, als versuche man, die gesamte Geschichte der Kirche zu betrachten, als hätte sie nicht stattgefunden. Das Patriarchat von Konstantinopel scheint nicht zu bemerken, dass die Metropolie von Kiew, die es wieder unter seine Jurisdiktion nehmen will, im Jahr 1686 Grenzen hatte, die sich wesentlich von den heutigen Grenzen der Ukrainischen Orthodoxen Kirche unterscheiden und nur einen kleineren Teil von jener umfasste. Die Kiewer Metropolie unserer Tage umfasst als solche die Stadt Kiew und einige umliegende Bezirke. Der größte Teil der Diözesen der Ukrainischen Orthodoxen Kirche, vor allem im Osten und Süden des Landes, wurde erst innerhalb der autokephalen Russischen Kirche gegründet und ist Frucht ihrer mehrere hundert Jahre währenden missionarischen Hirtentätigkeit. Das heutige Handeln des Patriarchats von Konstantinopel ist ein Versuch, sich etwas anzueignen, was ihm niemals gehörte.

Die Ereignisse von 1686 beendeten eine zweihundertjährige Phase der erzwungenen Teilung in der über viele Jahrhunderte währenden Geschichte der Russischen Kirche, die sich ungeachtet der wechselnden politischen Verhältnisse stets als Ganzes verstanden hat.

Nach der Wiedervereinigung der Russischen Kirche im Jahr 1686 bezweifelte dreihundert Jahre lang niemand, dass die Orthodoxen der Ukraine zur Gemeinde der Russischen Kirche und nicht zum Konstantinopler Patriarchat gehören. Auch heute betrachtet diese Millionen von Menschen umfassende Gemeinde ungeachtet des Drucks antikirchlicher Kräfte die Einheit der Kirche der gesamten Rusʼ als hohes Gut und hält dieser die Treue.

Der Versuch des Konstantinopler Patriarchats, über die Zukunft der Ukrainischen Orthodoxen Kirche ohne deren Einverständnis zu entscheiden, ist eine unkanonische Einmischung in fremde kirchliche Gebiete. Die Kirchenregel lautet: „So soll auch in anderen Gebieten und überall in den Diözesen beachtet werden, dass keiner der gottgefälligen Bischöfe seine Macht auf ein fremdes Bistum ausdehne …, dass die Kanones der Väter nicht verletzt werden, dass nicht unter dem Schein heiligen Tuns der Hochmut der weltlichen Macht sich einschleiche und dass wir nicht schrittweise und unbemerkt jene Freiheit verlieren, die uns durch sein Blut unser Herr Jesus Christus, der Befreier der ganzen Menschheit geschenkt hat“ (3. Ökumenisches Konzil, Kanon 8). Diese Regel verletzt der Beschluss des Konstantinopler Patriarchats, in Übereinkunft mit den weltlichen Machthabern, jedoch ohne Kenntnis und Zustimmung der kanonischen Leitung der Ukrainischen Orthodoxen Kirche in Kiew, Stavropigien zu eröffnen.

Das Patriarchat von Konstantinopel heuchelt, es strebe die Wiederherstellung der Einheit der ukrainischen Kirche an, doch mit seinen unbesonnenen und politisch motivierten Entscheidungen sät es noch größere Zwietracht und vertieft die Leiden der kanonischen Orthodoxen Kirche der Ukraine.

Indem das Patriarchat von Konstantinopel Schismatiker – einen von einer anderen Ortskirche mit dem Kirchenbann Belegten sowie die von ihm geweihten „Bischöfe“ und „Priester“ – in die Gemeinschaft aufnimmt, indem es sich fremde kanonische Gebiete aneignet, indem es sich von eigenen historischen Beschlüssen und Verpflichtungen lossagt, überschreitet es die Grenzen des Kirchenrechts und verantwortet, dass es uns zu unserem tiefsten Bedauern nicht mehr möglich ist, die eucharistische Gemeinschaft mit seinen Hierarchen, seinem Klerus und seinen Laien aufrechtzuerhalten. Von heute an ist es bis zur Widerrufung der kirchenrechtswidrigen Beschlüsse durch das Konstantinopler Patriarchat für alle Priester der Russischen Orthodoxen Kirche nicht mehr möglich, gemeinsam mit den Priestern der Konstantinopler Kirche Gottesdienste zu zelebrieren; die Gläubigen können nicht mehr an den Mysterien teilhaben, die in ihren Kirchen vollzogen werden.

Bischöfe oder Priester, die aus der kanonischen Kirche zu den Schismatikern übertreten oder in eine eucharistische Gemeinschaft mit ihnen treten, begehen ein kanonisches Vergehen, das mit einer entsprechenden Sanktion belegt wird.

Mit Bedauern erinnern wir an die Prophezeiung unseres Herrn Jesus Christus, dass eine Zeit der Verführung und der besonderen Leiden der Christen kommen wird: „Und weil die Gesetzlosigkeit überhandnimmt, wird die Liebe bei vielen erkalten“ (Mt. 24, 12). Unter den Bedingungen einer so tiefgreifenden Verletzung der Grundlagen der interorthodoxen Beziehungen und der völligen Missachtung tausendjähriger Normen des kanonischen Kirchenrechts hält es die Heilige Synode der Russischen Orthodoxen Kirche für ihre Pflicht, für die Verteidigung der Grundfesten der Orthodoxie einzutreten, für die Verteidigung der Heiligen Überlieferung der Kirche, die durch neue und fremde Lehren von der ökumenischen Macht des ersten ihrer Vorsteher ersetzt werden soll.

Wir rufen die Vorsteher und die Heiligen Synoden der Orthodoxen Ortskirchen auf, die obengenannten kirchenrechtswidrigen Handlungen des Konstantinopler Patriarchats angemessen zu  bewerten und gemeinsam  nach Auswegen aus dieser überaus schweren Krise zu suchen, die den Leib der Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche zerreißt.

Wir sichern dem Seligsten Metropoliten von Kiew und der ganzen Ukraine Onufrij und der Gesamtheit der Ukrainischen Orthodoxen Kirche in dieser besonders schweren Zeit unsere allseitige Unterstützung zu. Wir beten für die ihnen anvertrauten Gläubigen, dass sie in ihrem mutigen Einstehen für die Wahrheit und die Einheit der kanonischen Kirche in der Ukraine gefestigt werden mögen.

Wir bitten die Erzhirten, den Klerus, die Mönche und Nonnen und die Gläubigen der ganzen Russischen Orthodoxen Kirche, ihre Gebete für die Brüder und Schwestern des gleichen Glaubens in der Ukraine zu verstärken. Der Schutz des Gebets der allheiligen Himmelskönigin, der ehrwürdigen Väter von Kiew-Pečersk, des heiligen Iov Počaevskij, der Neumärtyrer, der Bekenner und aller Heiligen der Russischen Kirche sei mit uns allen.

Leicht adaptierte Fassung einer Übersetzung der Berliner Diözese der Russischen Orthodoxen Kirche.

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