Titelbild Osteuropa 9-11/2019

Aus Osteuropa 9-11/2019

Wider die Ungleichbehandlung der Rückkehrer
Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer im Renten- und Staatsbürgerschaftsrecht

Volker Beck


Abstract in English

Abstract

Deutschland hat seit 1990 ungefähr 2,5 Millionen Spätaussiedler und 200 000 Juden aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion aufgenommen. Die Russlanddeutschen wurden als Volksdeutsche gesehen, die als solche ein Kriegsfolgenschicksal erlitten hätten. Juden wurden nach dem Kontingentflüchtlingsgesetz aufgenommen, Aufnahmegrund war eine für alle Mitglieder dieser Gruppe angenommene Benachteiligung und Verfolgung. Diese unterschiedliche Rechtsgrundlage hat bis heute eine Ungleichbehandlung zur Folge, die insbesondere im Rentenrecht zum Tragen kommt. Dies ist nicht zu rechtfertigen. Es geht nicht nur um eine sozialpolitische Maßnahme zur Linderung der verbreiteten Altersarmut unter den aufgenommenen Juden. Es geht um eine geschichts- und identitätspolitische Korrektur: 2,9 Millionen sowjetische Juden wurden zwischen 1941 und 1945 von Deutschen ermordet, alle Überlebenden der Shoah haben daher ein Kriegsfolgenschicksal erlitten. Und: Die Kultur der aschkenasischen Juden und das bis weit ins 20. Jahrhundert von ihnen gesprochene Jiddische gehören zur deutschen Kulturgemeinschaft.

(Osteuropa 9-11/2019, S. 133–163)