Titelbild Osteuropa 1-2/2016

Aus Osteuropa 1-2/2016

Werte und Vorschriften
Das Sanktionsbesteck der EU-Institutionen

Anna Bachmann


Abstract in English

Abstract

Die EU kann auf Rechtsverstöße der Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Mitteln reagieren. Verstöße gegen einzelne Vertragsbestimmungen können ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen, das mit empfindlichen Geldbußen enden kann. Verstößt ein Staat gegen die Grundwerte der EU, kommt ein Verfahren nach Art. 7 EUV in Betracht. Es kann dazu führen, dass der Staat einen Teil seiner Mitgliedsrechte in der EU verliert. Entsprechend hoch sind die Hürden, um es in Gang zu setzen. Die Europäische Kommission hat dazu ein Vorverfahren entwickelt, das Missstände durch Dialog mit dem betreffenden Staat beheben soll. Dieses Vorverfahren wurde im Fall Polen erstmals eingesetzt. Es ist jedoch rechtlich umstritten. Dagegen könnten Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auch in diesem Fall erfolgreich sein.

(Osteuropa 1-2/2016, S. 209–222)